Darf die Polizei jemanden "laufen lassen"?

6 Antworten

Bei Ordnungswidrigkeit gilt das Opportunitätsprinzip ( Entscheidung der Beamten ob sie verfolgen oder nicht)

Bei Straftaten gilt das Legalitätsprinzip (Strafverfolgungspflicht)

Also ja, Straftat müssen sie, Owis müssen sie nicht.

lcld1403  01.06.2022, 20:58

Bei Straftaten gibts doch auch glaube ich den Antragsdelikt das wenn eine Person keine Anzeige machen will die Polizei nur manchmal die Pflicht hat es anzuzeigen

HfPol110  01.06.2022, 21:04
@lcld1403

Es gibt absolute Antragsdelikte, trotzdem muss die Polizei Anzeige erstatten wenn sie davon erfährt.

Sirius66  01.06.2022, 23:28
@HfPol110

Nö. Wenn ich ein Antragsdelikt anzeige, was mich selbst nicht betrifft und das Opfer keinen Strafantrag stellt, passiert genau - nichts. Auch wenn sie es damit "erfahren" haben

HfPol110  02.06.2022, 00:07
@Sirius66

Das Verfahren wird dann eben durch die StA eingestellt. Aufgenommen wird es trotzdem.
Dann wird ein Verfahren eingeleitet und der Gescgödigte unterschreibt einen Strafantragverzicht. So wird das Ganze der StA vorgelegt.

superseegers  02.06.2022, 00:44
@Sirius66

Sorry, Dummgeschreibsel von mir. Deswegen edit

Sirius66  02.06.2022, 06:16
@HfPol110

Der Geschädigte muss sich dazu gar nicht äußern. Ohne Strafantrag besteht ein Verfahrenshindernis.

Sirius66  02.06.2022, 06:21
@Sirius66

Und - ich kann trotz verbleibender Zeit nicht bearbeiten, sorry - anzeigen muss die Polizei gar nichts. Es ist damit angezeigt!

Für Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Sie können also durchaus auf eine kostenpflichtige Verwarnung verzichten. Passiert auch oft genug.

Nach dem Opportunitätsprinzip darf der Polizist vor Ort bei Ordnungswidrigkeiten selbst über eine Verfolgung entscheiden.

Bei Straftaten MUSS er Anzeige erstatten, es sei denn, dass die Tat ausdrücklich nur auf Strafantrag hin verfolgt wird. z.B. Beleidigung und Hausfriedensbruch

Polizisten entscheiden nach gutdünken.

Still  02.06.2022, 08:45

Mit der Konsequenz, dass sie dann nicht mehr lange im Dienst sind. Schon mal was vom Legalitätsprinzip gelesen?

Straftaten müssen verfolgt werden. Werden sie das nicht, dann begehen die Polizeibeamten selber den Straftatbestand der "Strafvereitelung im Amt" gemäß §258a Strafgesetzbuch (StGB). Jedoch sind nicht alle Straftaten auch Delikte, bei denen die Polizei von Amts wegen her ermitteln muss, manche Delikte, werden nur dann verfolgt, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt (sogenannte Antragsdelikte). Bei Ordnungswidrigkeiten hingegen, besteht keine Verpflichtung zur Verfolgung. Hier existiert ein Ermessensspielraum, ob sie überhaupt tätig werden und wenn ja ob es bei einer mündlichen Verwarnung belassen oder aber ein Verwarngeld erhoben wird.

Mfg