Darf die Mietkaution gepfändet werden?

8 Antworten

... ja, natürlich. Warum denn auch nicht?

Siehe ggf. den BGH oder den Haufe-Verlag:

Mietkaution kann gepfändet werden

Grundsätzlich kann der Gläubiger den Anspruch seines Schuldners als Mieter gegen den Vermieter auf Herausgabe der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses pfänden.

Hinweis

Das hindert ihn natürlich nicht, sich den Anspruch auch nachrangig zur Sicherheit abtreten zu lassen, etwa im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Gläubiger können auch künftiger Zahlungen, wie z. B. die Mietkaution, pfänden.

Der Vermieter bekommt die "Weisung" diese nicht an den Schuldner auszuzahlen. Seine Ansprüche kann er aber trotzdem mit der Kaution verrechnen.

Sollte deine Frage dahin gehen ob sie im laufenden Mietverhältnis gepfändet werden darf/kann, jein.

Der Vermieter ist ja verpflichtet die Kaution auf einem separaten Sparkonto getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Hat er das nicht getan und gegen den Vermieter besteht eine Pfändung, dann isse futsch, die Kaution.

Ja, kann sie. Allerdings steht dem Vermieter vorab ein sog. vorheriges Befriedungsrecht zu.

Nein! Die Kaution selber kann nicht gepfänedt werden, weil diese dem Vermieter zusteht.

Gläubiger können jedoch in die Rückgewähransprüche einer Kaution pfänden, so dass der Vermieter bei der evtl. Freigabe nicht beanspruchter Kaution mit befreiender Wirkung ausschließlich an den Pfändungngläubiger und nicht an den Mieter leisten darf.

Grundsätzlich Nein!

Die Mietkaution darf nicht ohne weiteres gepfändet werden! Solltest du jedoch Mietschulden haben also unbezahlte Miete kann er dort sich das Geld wieder holen. Ebenfalls darf er dass, wenn du ausziehst und Schäden hinterlässt, welche du nicht begleichst. (Löcher, schäden etc.)

Diese Angaben basieren ohne Gewähr! Sollte es sich um Große beträge Handeln, solltest du ein Anwalt einschalten. Sonnst kannst du dich grob hier ran orientieren.

schleudermaxe  13.03.2017, 14:58

Falsche Antwort!