Darf die Krankenhaustagegeldversicherung nach der Diagnose fragen?

11 Antworten

Natürlich. Schließlich muss u.a. überprüft werden ob du bei der Beantragung die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hast. Auch könnte es weitere Leistungsausschlüsse geben deren Vorliegen geprüft werden muss.

Hallo, Bijou1602,

ja, danach darf die Versicherung fragen. Dies ist auch in den Versicherungsbedingungen so hinterlegt.

Die Versicherung muss prüfen können, ob es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat (oder vielleicht um eine rein kosmetische Behandlung).

Für manche Kunden gibt es z.B. auch Ausschlüsse, so dass Behandlungen bei bestimmten Erkrankungen gar nicht versichert sind.

Ebenso kann eine private Versicherung so auch bei relativ neuen Verträgen überprüfen, ob alle Angaben im Antrag richtig waren.

Die Information über die Diagnose brauchen übrigens gesetzliche Krankenkassen genauso wie private Versicherungen.

Ich wünsche dir alles Gute!

Viele Grüße

Daniela vom Barmenia-Team

Natürlich ist das rechtens. Im Zivilrecht ist immer derjenige beweispflichtig, der etwas will. Wenn du ihnen nicht nachweist, dass deine Krankheit unter die Leistungspflicht fällt - und dafür musst du die Diagnose nunmal mitteilen - müssen die nicht zahlen.

Vermutlich ja! Schaue mal in deine Versicherungsbedingungen.

Ein möglicher Grund für die Nachfrage nach der Diagnose könnte sein, dass die Versicherungsgesellschaft prüfen will, ob eventuell Ausschlußkriterien vorliegen, so daß kein Tagegeld bezahlt werden muß. Beispiel: Du hast "vergessen", die Krankheit bei Abschluß der Versicherung im Versicherungsantrag anzugeben.

Die Versicherung will und darf wissen, wofür sie bezahlt.

Die Krankenkasse (auch eine Versicherung) will und darf wissen, wofür sie bezahlt.

Für welche Diagnose, für welche Therapie, für welche Arzneimittel.