Darf die IHK den Verkürzungsantrag ablehnen?
Mein Freund befindet sich seit Anfang August im dritten Ausbildungsjahr. (Einzelhandelskaufmann) Durch gute Leistungen im Betrieb als auch in der Schule, hat mein Freund die Möglichkeit seine Ausbildung von drei Jahren auf zweieinhalb zu verkürzen. FOLGENDE SITUATION: IHK wollte den Verkürzungsantrag bis zum 15.08 mit allen Zeugnissen haben.
Die Woche vor den Sommerferien (wo es ja immer Zeugnisse gibt) musste mein Freund komplett in den Betrieb da der Marktleiter fristlos entlassen wurde. Der Betrieb stellte ihn somit von der Schule frei. Mein Freund rief also in der Schule an und fragte wann er sein Zeugnis holen könne. Die Dame am Telefon sagte er könne dies in der ersten Sommerferienwoche Donnerstags abholen kommen.. Am besagten Donnerstag fuhren mein Freund und ich zur Schule .. ich wartete im Auto.. er kam ohne Zeugnis wieder. Die Schulverwaltung hatte das Zeugnis gar nicht vorliegen da es die Klassenlehrerin mit nachhause genommen hat... Die Dame dagegen war volle sechs Wochen Ferien weder per Telefon noch via Mail erreichbar. Die IHK wurde darüber schriftlich als auch telefonisch informiert. (Von meinem Freund als auch von seinem Chef) Somit lagen am 15.8 lediglich die Zeugnisse davor und der Antrag vor. Gestern rief eine Dame von der IHK bei uns zuhause an und teilte mit dass der Antrag auf Grund des fehlenden Zeugnisses abgelehnt wurde und es sei jetzt zu spät das Zeugnis nach zureichen. Mein Freund als auch sein Chef telefonierten gestern stundenlang mit der IHK leider ohne Erfolg die bleiben stur. JETZT MEINE FRAGE: Darf die IHK in dem Fall stur bleiben.. ich meine ER kann ja gar nichts dafür er ist ja sogar nachweislich (EMAIL Klassenlehrerin etc.) denen für ihre Fehler hinterhergerannt.. Ich bin der Meinung solange er da sowieso nichts schriftlich von der IHK hat sprich Ablehnung des Antrags oder ähnliches muss er sich erst einmal keine Gedanken machen oder vielleicht doch??? Und selbst wenn es schriftlich kommt kann man dann Wiederspruch einlegen???
DANKE im voraus für eure Antworten Wir sind wirklich verzweifelt
LG Cathuix
4 Antworten
Grundsätzlich:
Gegen eine Entscheidung der IHK kann der betroffene Auszubildende innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erheben.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann er innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen.
Im Hinblick insbesondere auf den zwingend zu ändernden "betrieblichen Ausbildungsplan" kommt eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit nur dann in Betracht, wenn noch mindestens eine einjährige Ausbildungsdauer durchgeführt werden kann.
Daher könnte die Ablehnung rechtens sein (weil nicht alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden - ein mögliches Gerichtsverfahren, in welchem dann die Umstände geklärt werden müssen, dauert allerdings - da hilft dann ggf. zunächst eine einstweilige Anordnung (aber auch hier ist fraglich, ob dieser stattgegeben wird).
Aber es gibt noch eine Alternative:
Wird der Antrag erst im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit gestellt, so wird dieser als Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 BBiG) behandelt.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
Der bereits vorliegende Antrag wird entsprechend in den Antrag auf vorzeitige Abschlußprüfung umgedeutet
oder
es wird ein neuer Antrag gestellt: auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlußprüfung.
Die IHK hätte dies eigentlich von sich aus schon so behandeln müssen oder hätte auf diese Möglichkeit zumindest hinweisen müssen...
Beide Varianten (Verkürzung um 6 Monate oder vorzeitige Zulassung zur Abschlußprüfung) sind im Ergebnis für Dich das Gleiche...
Danke, danke, danke :-)
Hat er denn jetzt sein Zeugnis? Dann die schriftliche Ablehnung des Antrages von der IHK abwarten und wiederum schriftlich Widerspruch einlegen. Versuchen kann man es. Auf der anderen Seite kann er ja im folgenden Jahr nochmal einen Antrag stellen, er hat die Lehre ja gerade erst angefangen.
Dann Widerspruch einlegen, wenn die Antwort von der IHK kommt.
wende dich an die staatliche aufsichtsbehörde. meist im kultusminsterium je nach land.
da habe ich dann auch schon was bewirkt
am besten fragst die ihk wer die aufsichtsbehörde ist.
dann kommen diese schnell ins storttern?
Jetzt ja die Ferien sind ja seit zwei Wochen rum und letzte Woche hat er denen eine Kopie zu geschickt.. Nein sorry habe ich ganz vergessen zu schreiben.. Er befindet sich jetzt im dritten Ausbildungsjahr sprich er hat schon zwei hinter sich.