Darf die IHK den Verkürzungsantrag ablehnen?

4 Antworten

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Grundsätzlich:

Gegen eine Entscheidung der IHK kann der betroffene Auszubildende innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erheben.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann er innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen.

Im Hinblick insbesondere auf den zwingend zu ändernden "betrieblichen Ausbildungsplan" kommt eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit nur dann in Betracht, wenn noch mindestens eine einjährige Ausbildungsdauer durchgeführt werden kann.

Daher könnte die Ablehnung rechtens sein (weil nicht alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden - ein mögliches Gerichtsverfahren, in welchem dann die Umstände geklärt werden müssen, dauert allerdings - da hilft dann ggf. zunächst eine einstweilige Anordnung (aber auch hier ist fraglich, ob dieser stattgegeben wird).

Aber es gibt noch eine Alternative:

Wird der Antrag erst im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit gestellt, so wird dieser als Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 BBiG) behandelt.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

Der bereits vorliegende Antrag wird entsprechend in den Antrag auf vorzeitige Abschlußprüfung umgedeutet

oder

es wird ein neuer Antrag gestellt: auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlußprüfung.

Die IHK hätte dies eigentlich von sich aus schon so behandeln müssen oder hätte auf diese Möglichkeit zumindest hinweisen müssen...

Beide Varianten (Verkürzung um 6 Monate oder vorzeitige Zulassung zur Abschlußprüfung) sind im Ergebnis für Dich das Gleiche...

cathuix 
Fragesteller
 16.09.2015, 12:17

Danke, danke, danke :-)

Hat er denn jetzt sein Zeugnis? Dann die schriftliche Ablehnung des Antrages von der IHK abwarten und wiederum schriftlich Widerspruch einlegen. Versuchen kann man es. Auf der anderen Seite kann er ja im folgenden Jahr nochmal einen Antrag stellen, er hat die Lehre ja gerade erst angefangen.

cathuix 
Fragesteller
 16.09.2015, 10:00

Jetzt ja die Ferien sind ja seit zwei Wochen rum und letzte Woche hat er denen eine Kopie zu geschickt.. Nein sorry habe ich ganz vergessen zu schreiben.. Er befindet sich jetzt im dritten Ausbildungsjahr sprich er hat schon zwei hinter sich.

angy2001  16.09.2015, 10:22
@cathuix

Dann Widerspruch einlegen, wenn die Antwort von der IHK kommt.

wende dich an die staatliche aufsichtsbehörde. meist im kultusminsterium je nach land.

da habe ich dann auch schon was bewirkt

am besten fragst die ihk wer die aufsichtsbehörde ist.

dann kommen diese schnell ins storttern?