Darf der Vermieter Stromzählerkosten berechnen wenn der Zähler nicht angemeldet ist

2 Antworten

die kosten müsste er teilen und wichtig dabei auch wenn es ein privatzähler ist er muss geeicht sein,sieht man an der plakette am zähler und dann sind privatzähler auch zulässig

Ich weiß nicht, ob ich Ihre umschreibung richtig verstanden habe, daher fasse ich es nochmal in eigenen Worten zusammen:

Sie wohnen im gleichen Haus mit Ihrem Vermieter, Der Stromzähler der Stadtwerke sitzt im Keller des Vermieters. Beide Haushalte (der des Vermieters und Ihrer) laufen über diesen Zähler.

Das der Zwischenzähler nicht angemeldet ist, ist klar. Die Stadtwerke interessiert nicht, wohin der Strom nachträglich verteilt wird. Das heißt der Zwischenzähler ist nur vorhanden um Ihren Strom korrekt mit dem Vermieter verrechnen zu können.

Falls ich den Sachverhalt aus deiner wirren umschreibung richtig verstanden habe, dann müsstest du normalerweise nur die Hälfte der Zählerkosten tragen, da der Vermieter diesen ebenfalls nutzt.