Darf der Vermieter meiner Tochter mir verbieten sie zu besuchen?

15 Antworten

Der Vermieter darf Besuch des Mieters in der Regel nicht verbieten.

Eine Kündigung, wenn man auf Besuchsrecht pocht, wäre unwirksam.

In den gemieteten Räumen hat ganz allein der Mieter das Hausrecht - selbst gegenüber dem Vermieter.

Natürlich darf der Vermieter das NICHT. Du bzw. deine Tochter kann zu jeder Zeit Besuch empfangen wie Du bzw. sie will. 

Nö. Es sei denn, durch den "Streit" ist was absolut gravierendes passiert (Wohnung übelst beschädigt oder Mitmieter angegangen etc.)


Ein Mieter ist berechtigt, Besuche zu empfangen, so oft und so lange er will. Und erst recht, wen er will. Er muss seinen Vermieter nicht um Erlaubnis bitten.

Der Besuch darf eine Besuchsdauer von 3 Monaten am Stück nicht überschreiten, aber anstonsten darf der Mieter selbst entscheiden, wer zu Besuch kommen darf und wer nicht.