Darf der Vermieter einfach in mein Zimmer?

13 Antworten

Wechsle den Schließzylinder und Ruhe ist im Karton. Das ist rechtlich gedeckt. Du brauchst dazu keine Erlaubnis, musst nur den alten SZ aufbewahren und für den Fall deines Auszuges wieder einbauen.

Alles andre ist zwar möglich (anzeige wegen Hausfriedensbruch), würde aber insgesamt die Situation verschärfen.

Ich denken Sie dürfen die Tür aufsperren, wenn zum Beispiel Handwerker kommen die sie Organisiert haben, damit zum Beispiel das Zimmer renoviert wird.

Es könnte auch sein, dass darüber irgendetwas im Mietvetrag steht. Rede einfach mal mir der Vermieterin, und sag Ihr dass dich das stört, wenn Sie ohne deine Erlaubnis einfach in dein Zimmer geht.

Mit freundlichen Grüßen

  • BlackOps2121
albatros  07.10.2014, 01:20

Schlechter Rat! Noch schlechter geht's fast nicht.

Ich hoffe, du kannst die guten von den schlechten Kommentaren trennen. Schloss raus - neues rein < wäre die erste Maßnahme. Dabei darf es keiner Schreiben und Bitten, Drohungen und Anzeigen und diese Sache wäre erledigt.

In einem Kommentar erwähnst du, dass der Mietvertrag zum 1.12. 14 ausläuft, weil er befristet sei. Er könnte nur zum 30.11.14 auslaufen weil Monatsende, und es wäre zu prüfen, ob die Befristung ausreichend begründet ist. Hausverkauf ist mit Sicherheit keine ausreichende Begründung. Das bedeutet, dass du eigentlich einen unbefristeten MV hast, der weder von dir noch der Vermieterin gekündigt wurde. Das bedeutet weiterhin, dass du im Haus wohnen bleiben könntest. Biete daher der Vermieterin eine Auflösung des Mietvertrages an und verlange eine Abstandszahlung von 3 Monatsmieten. Das wäre eine ordentliche Antwort auf die Zimmerschnüffelei.

Esi1984 
Fragesteller
 07.10.2014, 10:08

Gibt es dazu was Schriftliches? Bzw. kann man sich das von nem Anwalt bestätigen lassen?

Gerhart  07.10.2014, 10:49
@Esi1984

Zunächst muss ich hier fragen - was hat du schriftlich? im Mietvertrag ist die Mietdauer eine separate Klausel. Hier kann die unbefristete Dauer oder befristete Dauer vereinbart worden sein. Bei befristeter Dauer MUSS ein Grund genannt sein, der so triftig ist, dass das im BGB nachgelesen werden kann. Eine mündliche Absprache wie Hausverkauf ist von vorne herein ungültig. Als triftige Gründe gelten: differenzierter Eigenbedarf, Generalmodernisierung, wirtschaftliche Verwertung (nicht Verkauf!) der Immobilie wie beispielsweise Abriss und Neubau etc.

Hemmend für diese Frage kann allerdings ein Mietvertrag vorliegen, der aufgrund einer Individualvereinbarung abgeschlossen wurde. Diese Vereinbarung ist jedoch an bestimmte Umstände gebunden, die nachgewiesen werden müssten.

Esi1984 
Fragesteller
 07.10.2014, 14:02
@Gerhart

Also es gibt keinen Grund für die befristung im Mietvertrag. Da steht nur: Mievertrag befristet vom 01.12.2013 bis 01.12.2014.

Das, das Haus verkauft werden soll und sie darum die mietverträge auslaufen lassen weil sich ein Haus besser ohne Mieter Verkauft wurde nur Mündlich vermittelt.

Gerhart  07.10.2014, 14:25
@Esi1984

Vorsicht ist noch geboten, weil die Vermieterin könnte im MV sich auf den § 549 BGB mit Passus "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" berufen haben. Bitte nochmal prüfen, denn dann wäre der befristete Vertrag gültig. Sollte sich nichts dazu im MV finden lassen, dann kannst du gegen die Vermieterin vorgehen wie eingangs beschrieben.

Esi1984 
Fragesteller
 07.10.2014, 14:16

Also im Mietvertrag selber (eine seite) steht nur das er vom 01.12.2013 bis 01.12.2014 befristet ist. Ein Grund dafür steht nicht drin. Das Sie die Mietverträge auslaufen lassen wollen weil ein haus sich besser ohne Mieter Verkauft wurde nur mündlich weiter gegeben.

Gerhart  07.10.2014, 14:27
@Esi1984

Was ist denn zu Nebenkosten im MV vereinbart?

Esi1984 
Fragesteller
 07.10.2014, 15:22

Garnichts. Es steht nur als Warmmiete drin. Ist alles in der Warmmiete mit drin.

Gerhart  07.10.2014, 17:37
@Esi1984

Dann lass das so, obwohl es Pauschal- oder Inklusivmiete heißen müsste.

Esi1984 
Fragesteller
 09.10.2014, 18:29

Da Du mir hier so super helfen konntest hoffe ich das Du mir hier auch helfen kannst. Kann ein Vermieter einen (wie sich rausgestellt hat) unbefristeten Mietvertrag einfach Grundlos kündigen???

Gerhart  10.10.2014, 09:00
@Esi1984

Inzwischen weißt du ja, dass eine grundlose Kündigung durch deinen Vermieter rechtsunwirksam ist oder wäre, falls du diese Kündigung schon schriftlich auf dem Tisch hast. Wenn du zum 30.11.14 gekündigt worden bist, dann hätte diese Kündigung spätestens am 03.09.2014 in deinem Briefkasten sein müssen. Später eingehende Kündigungen können auch nur später wirksam werden. Da aber kein Kündigungsgrund vorliegt, ist das ohne Belang. Wie geht es weiter? Du ziehst nicht aus - der Vermieter stellt nach 15 TAGEN fest, dass du nicht ausgezogen bist (keine Rückgabe der Wohnung vereinbart und/oder durchgeführt) Er klagt beim AG deines Kreises auf Herausgabe und Räumung der Mietsache. Die Klage wird abgewiesen, weil er die Regelung des §545 nicht beachtet hat und die Kündigung grundlos war. Auch auf die angebliche Befristung kann er sich nicht berufen, denn er müsste den Mietvertrag als Beweis vorlegen. Das bedeutet, dass du gar nicht widersprechen musst, weil der Vermieter eine rechtsunwirksame Kündigung übergeben hat. Besorge dir in aller Ruhe einen neuen Wohnraum und löse dann den MV mit der Forderung einer Abstandszahlung auf, Ich vermute, dass der Vermieter dann angesichts seiner aussichtslosen Lage zustimmt. Kündige nicht selbst.

Das Betreten einer Wohnung, aber auch eines Zimmers ist dem Vermieter in der Mietzeit nur nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache erlaubt, alles andere ist nicht zulässig und führt natürlich zu rechtlichen Konsequenzen.

Eine Anzeige, wie hier empfohlen, wegen Hausfriedensbruch würde ich nicht so ohne Weiteres vom Zaun brechen, schließlich willst Du da ja noch wohnen. Allerdings würde ich die Damen zur Rede stellen und sie nachdrücklich auffordern dies unverzüglich zu unterlassen. Solltest Du voran nochmals einen derartigen Übertritt feststellen müssen würde ich mit Mietminderung ggf. dann auch mit rechtlichen Schritten drohen.

Sofern Du ohnedies das Ausziehen im Sinn hast, würde ich den Damen in der Tat eine Lektion erteilen, allerdings hilft eine Anzeige nur dann wenn der Vorhalt auch beweisbar ist.

Esi1984 
Fragesteller
 07.10.2014, 00:18

Nein möchte ich nicht. der Mietvertrag läuft eh zum 01.12. aus und wird nicht verlängert da das haus verkauft werden soll.

Die Vermieterin darf das Zimmer nur betreten, wenn du dem zustimmst oder ein Notfall, etwa ein Wasserrohrbruch, vorliegt. Alles andere ist Hausfriedensbruch, auch für die Vermieterin. Ich würde ihr einen Brief schreiben und sie ausdrücklich auf ihre Rechte und Pflichten diesbezüglich hinweisen. Hält sie sich nicht dran, kannst du ihr rechtliche Konsequenzen androhen.