Darf der Mieter ohne Erlaubnis die Terasse verändern und einen Unterstand bauen?

13 Antworten

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Nein darf er nicht. Veränderungen innerhalb der Räumlichkeiten darf er insoweit durchführen, wie er sie nach dem Auszug auch in den Ausgangszustand zurückversetzen kann. Größere bauliche Veränderungen oder Veränderungen, die andere Mieter mitbetreffen, muss er vorher bei euch genehmigen lassen. In vielen Mietwohnungen darf nicht mal die Balkonfarbe selbst gewählt werden oder Wäsche in einer Höhe aufgehängt, dass sie oberhalb der Balkonumrandung von anderen gesehen werden kann, weil das das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt.

Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, darf er das nicht. Bauliche Veränderungen sind in der Regel nicht oder nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Nein, das darf der Mieter nicht. Bauliche Veränderungen bedürfen der Einwilligung des Vermieters und u.U. auch einer Genehmigung durch das Bauamt.

 Habt Ihr irgendetwas in der Art, vielleicht auch nur mündlich, genehmigt?!Was steht im Mietvertrag bezüglich baulicher Veränderungen?!

nein, vor baulichen Veränderungen hat er sich immer das OK des Vermieters einholen. Du kannst jetzt den sofortigen Rückbau verlangen!