Darf der Hausverwalter das? (Wäscheständer auf dem Balkon verbieten)?

2 Antworten

Das ist normaler Weise in der Hausordnung geregelt.

Zu Deinem Mietvertrag hast du sicherlich auch eine Hausordnung erhalten. Wenn dort nicht ausdrücklich steht, dass die Wäschetrocknung auf dem Balkon nicht gestattet ist, kann dir die Hausverwaltung gar nichts vorschreiben. Aber selbst wenn dort eine entsprechende Regelung wäre, bezweifel ich, dass diese wirksam ist. Denn Deine Wäsche hängt ja nicht mehrere Tage dort, so dass keiner Dir vorhalten könnte, Du könntest das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes damit nachteilig beeinträchtigen.

Daher würde ich an deiner Stelle erst einmal in die Hausordnung blicken und dann entscheiden, ob du dich gegen eine vermeintlich unwirksame Regelung hinwegsetzt.

Das kann man pauschal nicht sagen, letztes Jahr gab es einen ewig langen Prozess um eine Piratenflagge im Fenster... Ich persönlich würde die Wäsche in der Form wie Du es beschreibst guten Gewissens weiter trocknen... Bieg doch die Füße vom Wäscheständer etwas um, dass er niedriger steht (Brüstungshöhe), dann kann Dir keiner was.