Darf der Hausmeister direkt an den Mieter eine eigene Rechnung stellen zb weil der den Schwimmer getauscht hat?

3 Antworten

Kann er nicht.

1. Toilettenspülung ist Aufgabe des Vermieters

2. Der Vermieter kann Kleinreparaturen auf Mieter vertraglich umlegen, muss aber selbst den Handwerker beauftragen und bezahlen. Schau in den Mietvertrag, ob das bei dir so ist.

3. Wenn 50,-- nur für das Ersatzteil: Wucher. Auch nicht akzeptieren, wenn der Vermieter das abrechnen möchte.

4. Du zahlst den Hausmeister eh schon über die Nebenkosten. Will er zweimal Geld?

bwhoch2  08.02.2016, 09:44

Die 50 € werden sicher nicht nur für das Ersatzteil sein.. Der Hausmeister wird über die Nebenkosten für die normalen Hausmeistertätigkeiten bezahlt. Sicher sind darin nicht Reparaturen enthalten, denn Reparaturen dürfen nicht auf alle Mieter umgelegt werden. Reparaturleistungen, die der Hausmeister zusätzlich erbringt, sind von der HV normalerweise separat zu bezahlen und wenn es Kleinreparaturen sind, auch separat den Eigentümern oder Mietern in Rechnung zu stellen.

Wenn der Hausmeister in diesem Fall ein selbständiger Unternehmer ist, der von Seiten der HV auch die Befugnis hat, auf eigene Rechnung tätig zu werden, dann kann er auch Rechnungen stellen.

chvoyage  08.02.2016, 11:22
2. Der Vermieter kann Kleinreparaturen auf Mieter vertraglich umlegen,
muss aber selbst den Handwerker beauftragen und bezahlen. Schau in den
Mietvertrag, ob das bei dir so ist.

Leider falsch. Wenn es eine Kleinreparatur ist (vorh. entspr. Klausel im MV) kann der Mieter das selber initiieren und muss es dann auch selber bezahlen.

SupendedCathal  08.02.2016, 18:32
@chvoyage

Leider falsch von dir. Wälzt der Vermieter die Last, einen Handwerker zu beauftragen, auf den Mieter ab, so ist die Bestimmung im Vertrag nichtig. Dann muss der Vermieter bezahlen :-(

Wenn der Hausmeister selbstständig ist und in Deinem Mietvertrag die Kleinreperaturklausel steht ist das so in Ordnung. Die Rechnung setzt sich dann zusammen aus Arbeitszeit (Besorgung der Teile) und Kosten der Teile.

Der Hausmeister ist eigentlich ein Angestellter des Hauseigentümers. Und die Rechnung, wenn berechtigt, kann nicht vom Hausmeister sondern bestenfalls vom Hauseigentümer eventuell vertreten durch die Verwaltung kommen.

chvoyage  08.02.2016, 11:19

falsche Antwort. Wenn der Mieter eine Firma beauftragt stellt diese auch eine Rechnung an den Mieter. Wenn der Hausmeister glechzeitig eine Firma hat kann das schon so gehen. Allerdings geht das nur, wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV vereinbart ist.