Darf der Gerichtsvollzieher in alle Zimmer in einer WG?
Darf ein Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung in alle Räume (auch Privatzimmer) einer Wohngemeinschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt der Schuldner nicht anwesend ist und die 2 anwesenden Bewohner ihn verleugnen (Schuldner würde da nicht wohnen)?
3 Antworten
Und selbst, wenn er dürfte, könnte er nur solche Gegenstände pfänden, die nachweislich dem Schuldner gehören.
Eine soche Frage kann nur dem verkorksten Gehirn eines WG-Fetischisten entspringen.
Wohngemeinschaften wie die ehemalige Kommune 1 sind mietrechtlich zwar möglich aber kaum noch in D zu finden. Alle Mieter der Wohnung sind als Mieterpartei Vertragspartner des Vermieters und wohnen wechselnd in allen Räumen der Wohnung, Eigentum an Einrichtungsgegenständen gibt es auch, aber das wird nicht beachtet.
und die 2 anwesenden Bewohner ihn verleugnen (Schuldner würde da nicht wohnen)?
Das wird ihn nicht beeindrucken, schließlich ist es ja seine "offizielle" Adresse.
(auch Privatzimmer) einer Wohngemeinschaft
Du meinst, wenn ein Schuldner seine (Wert)Sachen bei anderen versteckt ginge das eine GV nichts an ?
Gemeldet ist der Schuldner woanders.
Ja, dann hat der GV i.d.R. bei Euch nichts verloren. Allerdings hat er sich die/Eure Adresse sicher nicht aus den Fingern gesogen.
Darf er dann nicht in die versch. Privatzimmer hinein, auch wenn es gelogen war, was die 2 anwesenden Bewohner gesagt haben?
Ihr habt Beihilfe zur Vermögensverschleierung geleistet ?
Ich bin der Gläubiger (kann ich gerne beweisen)...
Schau mal hier, was ein GV darfhttps://www.privatinsolvenz.net/wohnungsdurchsuchung/
Es war geplant, dem Schuldner den Brief zur Abgabe der VA zuzzstellen und eine Sachpfändung durchführen zu lassen.
Kann ich Dir irgendwie per E-Mail ein paar Bilder schicken?
Auf diese stützt sich meine These, dass er doch dort wohnt.
Es kommen nur 3 Zimmerfenster im 1. oder 2. Stockwerk in Betracht.
Und da brauche ich DEINE Mithilfe, aus welchem der Zimmer das Bild mutmaßlich auffenommen worden ist.
Das Bild aus dem Fenster des Schuldners zeigt ein Werbeschild über dem Eingang eines Restaurants (Erdgeschoss) auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Kann ich Dir irgendwie per E-Mail ein paar Bilder schicken?
Da wäre der GV die richtigere Adresse.
Notfalls braucht er eine richterliche Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung.
Bekommt der GV die auch für ein ganzes Wohnhaus (wenn nicht ersichtlich, auf welchem Stockwerk er wohnt)?
Wenn die Wohnung in den anderen Stockwerken an andere vermietet sind, bezweifle ich dies stark. Das wird kein Richter machen.
Ich würde mich als unbeteiligter Mieter mehr als nur beschweren.
Es war geplant, dem Schuldner den Brief zur Abgabe der VA zuzzstellen
Möglicherweise könnte er zur Abgabe - bei Weigerung - in Haft genommen werden.
Schau mal hier
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/haftbefehl-wegen-nichtabgabe-der-vermoegensauskunft/
Möglicherweise könnte er zur Abgabe - bei Weigerung - in Haft genommen werden.
Dafür müsste die Aufforderung zur Abgabe der VA aber erst mal zugestellt werden. Das ist hier je genau das Problem.
Wenn es nicht möglich ist, die tatsächliche Wohnanschrift des Schuldners zu ermitteln, müsste das über eine öffentliche Zustellung erfolgen. Das hatte ich dem Fragesteller unter einer seiner letzten Fragen schon nahegelegt.
Dafür müsste die Aufforderung zur Abgabe der VA aber erst mal zugestellt werden.
JA .. und haben müsste man ihn auch.
Gemeldet ist der Schuldner woanders.
Der Gerichtsvollzieher hat die ZV dann aufgrund der Aussage der 2 anwesenden Bewohner eingestellt.