Darf der Chef eine Weiterbildung verbieten?
Hallo,
ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Ich habe mich nun zu einer Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt angemeldet. Die Weiterbildung zahle ich natürlich privat. Sie findet zwei mal die Woche am Abend statt. (Es besteht keine Anwesenheitspflicht)
Darf der Arbeitgeber mir das verbieten? Bzw. muss ich meinen Arbeitgeber davon erzählen? Immerhin ist das ja meine private Freizeit.. In meinem Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag habe ich nur was zur Anzeigepflicht über eine entgeltliche Nebenbeschäftigung gefunden.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Freundliche Grüße!:)
4 Antworten
Wenn die Weiterbildung zu Zeiten stattfindet, in denen Du nicht arbeiten musst, spricht nichts dagegen.
Du musst Deinen AG nicht informieren und verbieten könnte er Dir das sowieso nicht. Das ist Dein "Privatvergnügen"
Gerne, viel Erfolg
Das kannst Du erzählen, musst Du aber nicht. Eine Weiterbildung die Du selber bezahlst ist Deine private Freizeitbeschäftigung.
Viel Erfolg
Was du in deiner Freizeit machst, geht den Arbeitgeber nichts an. Solange deine Arbeit nicht darunter leidet, kannst du tun und lassen, was auch immer du willst.
Welche Kompetenz hat im ÖD ein" Chef" ?
Die Kommune , der Kreis , haben eigentlich Interesse daran qualifiziertes Personal zu beschäftigen . Erst mit dem staatlich anerkannten Abschluß * , melden sie sich als Bewerber für einen besseren Posten bei der Personalleitung .
*garantiert das ihr Weiterbilder ?
Vielen Dank:)