Darf der Arbeitgeber Geld kürzen, weil man die Abschlussprüfung nicht geschafft hat? (Ausbildung)
Ich bin in Ausbildung als Berufskraftfahrer. Mein Arbeitgeber hat mir meinen Lohn um fast die Hälfte gekürzt, da ich meine Abschlussprüfung nicht bestanden habe und bis zur Wiederholungsprüfung weiterhin bei ihm im Betrieb arbeite. Meine Frage.. darf er mir überhaupt Geld kürzen? Lebe jetzt nur noch von 300€ monatlich.
5 Antworten
Das ist nicht zulässig.
Es kommt nun darauf an:
Ist auf Deinen Antrag hin, die Ausbildung verlängert worden?
Wenn ja, dann muß die Ausbildungsvergütung für das letzte Jahr weitergezahlt werden.
Wenn nein, dann ist das Ausbildungsverhältnis zu Ende und es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, wenn Du dort weiter beschäftigt wirst; dann muß normales Gehalt gezahlt werden...Du hast Dich dann sebst zur Prüfung anzumelden und auch die Kosten zu tragen (der AG kann das allerdings freiwillig übernehmen)
er muss dir in der Zeit deiner verlängerung das Azubigehalt des 3. Ausbildngsjahres bezahlen. Wenn ihr vorher vereinbahrt habt, dass du nach der Prüfung einneues Gehalt bekommst, dann kann er jetzt, nach nicht bestandener Prüfung, das Gehalt wieder runter setzen auf dein Azubigehalt
Gibts nen Betriebsrat? Das wäre der richtige Ansprechpartner für dich. Dein Ausbilder ist ja auch nicht unschuldig, wenn du die Prüfung nicht bestehst.
Dein Ausbildungsvertrag hat wohl schon geendet, welchen Status hast du denn jetzt? Und was heißt du lebst von 300€, bekommst du nur 300 oder ist das der Betrag, der dir nach Abzug deiner Kosten zum Leben belibt? dann kann man davon schon leben. Red mit deinem AG.
Ist nur ein kleines Busunternehmen.. gibt nur 2 Sekretärinnen und eben den Chef. Der Rest besteht aus Busfahrern und einzelnen Leuten in der Werkstatt
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ist dort eine Klausen, die den Fall behandelt, wenn du die Prüfung nicht bestehst?
Also falls dazu überhaupt nichts im Vertrag steht, hat er nicht das Recht darauf, Geld zu kürzen?
Nun, das Gehalt ist im Vertrag geregelt, dort steht genau, wieviel er verdient. Eine Kürzung ist an sich erstmal nicht erlaubt, solange der Arbeitnehmer dieser nicht zustimmt.
Es ist aber durchaus möglich, dass es Sonderklauseln gibt, die das Regeln. Fraglich ist auch, wenn eine Staffelung des Gehalts vorhanden ist, also: Im 1. Jahr verdient er 100€, im 2. Jahr 200€ und im 3. Jahr 300€. Dann kann man die Frage stellen "Wann endet das 3. Ausbildungsjahr?".
Aber das sind alles Feinheiten... für die hat man Anwälte erfunden...
Dazu gibt es Arveitsverträge.
weiterhin Auszubildener, da ich meine Prüfung ja leider knapp nicht bestanden habe. Es sind insgesamt 300€, die ich von meinem Arbeitgeber bekomme.. davon ist zb Spritgeld, das ich brauche, um überhaupt zur Arbeit zu kommen, nicht eingerechnet..