Darf der Arbeitgeber einen ablehnen nur aufgrund der Entfernung?
Das würde mich jetzt mal interessieren und ob man dagegen vorgehen könnte! Das ist mir nämlich auch schon oft passiert für eine Ausbildung in meinem Traumberuf.
Hintergrund: Ich wohne auf dem Dorf und bei uns gibt es nicht viel. Ich muss und andere Arbeitnehmer auch mit Bahn in eine große Stadt, in dem Fall Frankfurt am Main fahren, andernfalls haben wir so gut wie keine Chance eine Arbeit oder Ausbildung zu bekommen. Die Fahrt dauert mit dem Direktzug 45 min.! Das ist für manche Arbeitgeber schon zuviel! Wenn man nämlich sagt man hat einen 45min. langen Anfahrtsweg heißt es oh Gott ist das lang. Ich meine das ist doch heutzutage normal.
Kann man gegen diese Benachteiligung wegen 45 min was machen?. Ich hatte bsp. bei meiner BaE Ausbildung für 13km 2,5 Stunden einfach gebraucht und das hat keinen gejuckt. Könnte man dagegen was machen, wenn nein kommen manche nie zu ihrer Wunschausbildung!
14 Antworten
Ganz eindeutig - die Anfahrtstrecke dürfte die Verantwortlichen absolut nicht interessieren. In Dresden gibt es viele Beispiele, dass der Beschäftigte 1 Stunde zum Betrieb benötigt und er wohnt in der Stadt.
Wer abgeschieden wohnt, sollte seine BAB-Ansprüche prüfen. Mit den Wegen zum Bahnhof und vom Bahnhof kommst du vermutlich auf über 2 Stunden täglich - und hast damit Anspruch auf ein eigenes Zimmer/ eine kleine Wohnung in der Nähe deines Arbeitsplatzes.
https://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/berufsausbildungsbeihilfe.html
Ansonsten ist eine angeblich zu große Entfernung eine nette Ausrede, wenn Personaler nicht sagen wollen, dass sie bessere/ sympathischere Bewerber hatten.
Oder eine einfache Möglichkeit, die Bewerberzahl bei großem Interesse zu verkleinern.
Und die Erfahrung zeigt auch, dass Jugendliche nicht selten einen zu langen/ weiten Arbeitsweg als Grund angeben, wenn sie eine Ausbildung abbrechen oder wechseln, und dass Bahn und Co. nicht unbedingt zuverlässig sind.
Das ist für manche Arbeitgeber schon zuviel!
aber nur für solche, wo du bspw. rufbereitschaft hast bzw. binnen ein paar minuten am arbeitsplatz sein musst.. das steht dann aber auch im AV.. allen anderen ist das egal.. ist dein problem.. nicht ihres...
wenn du dort "bisher warst" hat man dich logischerweise nicht abgelehnt :-0
zum Vorstellungsgespräch ja
Da die Fahrzeit zur Arbeit nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird, sollte es ihm egal sein, wo du wohnst.
Die Entfernung des Bewerbers zum Arbeitsort spielt dann eine Rolle, wenn ein schnelles Erscheinen im Notfall wichtig sein kann.
Ansonsten wird die Entfernung meistens nur dann bewertet, wenn bei gleichrangigen oder gleich geeigneten Bewerbern der eine näher am Arbeitsort wohnt als der andere.
Danke!
Nein allen wo ich bisher war. In einer Arztpraxis gibt es keine Rufbereitschaft die geregelte Arbeitszeiten hat. Es ist anscheinend ja nicht egal!