Darf das Ordnungsamt/Ordnungsbehörde/Ordnungspolizei mich anhalten?

8 Antworten

Zuerst mal ist das Ordnungsamt, inklusive dem Vollzugsdienst (egal wie dieser heißen mag: Stadtpolizei, Ordnungspolizei etc.) Sache der Kommune. Heißt, jede Kommune macht das, was sie für Richtig hält. Düsseldorf regelt den Vollzug anders als Tübingen und so weiter. Das beinhaltet auch die Namensgebung des Vollzugsdienstes!

Das Ordnungsamt ist Teil der Kommunalverwaltung. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan ist es dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert.

Häufig sind in Gemeinden mehrere Ordnungsbehörden im Ordnungsamt zusammengefasst. Das Ordnungsamt nimmt daher eine Reihe verschiedener ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit in der jeweiligen Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Die Angestellten und Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise mit Schusswaffen bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.

Rechtsträger des Ordnungsamtes einer Gemeinde, ist die Gemeinde als materiell verpflichtete Körperschaft

Die Ordnungsbehörde (in Bayern Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie wird deshalb auch als Verwaltungspolizei oder als Polizei im materiellen Sinne bezeichnet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Rahmen der „Entpolizeilichung“ in den meisten deutschen Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) die Gefahrenabwehr, also die eigentliche, materielle Polizeiaufgabe, der allgemeinen Verwaltung übertragen. Die Polizei ist dort seitdem nur noch für die Gefahrenabwehr in Eilfällen zuständig. Die mit den Aufgaben der Verwaltungspolizei betrauten Behörden werden auch nicht mehr als Polizeibehörden, sondern überwiegend als Ordnungsbehörden bezeichnet.

In Nordrhein-Westfalen, wo das „Trennungsprinzip“ am konsequentesten umgesetzt wurde, existieren zwei verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, die sich auch inhaltlich geringfügig voneinander unterscheiden. Diese finden sich im Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) einerseits und dem Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) andererseits.

Die Aufgaben der Ordnungsbehörden sind in den Bundesländern mit Trennungssystem sehr unterschiedlich. Meist nehmen die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde die Gemeinden, die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde die Landkreise und die kreisfreien Städte wahr. Da es sich bei der Gefahrenabwehr um eine staatliche Aufgabe handelt (Polizeirecht ist Ländersache), ist sie den Kommunen als Auftragsangelegenheit oder als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.

Je nach Bundesland sind den Ordnungsbehörden durch Rechtsvorschrift weitere verwaltungspolizeiliche Aufgaben zugewiesen (z. B. das Melderecht, das Ausländerrecht, das Gewerbe-, das Bau-, und das Wasserrecht, das Seuchen-, Tierseuchen- und Leichenrecht, das Lebensmittel-, Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht). Eine weitere Hauptaufgabe liegt in der Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Teilweise sind sie auch für die Ermittlung von Straftaten zuständig.

Viele Aufgaben der Gefahrenabwehr sind beim Ordnungsamt der Gemeinde oder des Landkreises als allgemeiner Ordnungsbehörde zusammengefasst. Daneben nehmen zahlreiche Fachbehörden ordnungsbehördliche Aufgaben als sogenannte Sonderordnungsbehörden wahr (zum Beispiel das Bauaufsichtsamt, das Umweltamt und das Ausländeramt).

Die Ordnungsbehörden sind weitgehend dazu verpflichtet, die ihnen obliegenden Pflichten mit eigenem Personal auszuführen. Teilweise greifen die Ordnungsbehörden aber auch auf die Vollzugspolizei zurück. In den letzten Jahren besteht eine Tendenz, dass die Kommunen ihre Ordnungsämter zu dem einer Stadtpolizei ähnlichen Vollzugsdiensten ausbauen. Uniform und Fahrzeuge unterscheiden sich teilweise nur noch durch die Aufschrift.

In Hessen werden die Ordnungsämter auch als Ordnungspolizei bezeichnet. Die Änderung von Fahrzeugbeschriftungen wurden in einigen Gemeinden aufgrund der historischen Belastung des Begriffes Ordnungspolizei (NS-Zeit) von so großen Protesten begleitet, dass sie teilweise rückgängig gemacht wurden. Seit 2007 kann in Hessen auch der Begriff Stadtpolizei, wie dies in Frankfurt am Main der Fall ist, verwendet werden. Auch in NRW wird über die Umbenennung von Ordnungsamt in Stadtpolizei nachgedacht.

Jeder "darf".Ob Du dem Folge leistest ist Deine Sache. Nur bei Polizei und Zoll musst Du folge leisten.Ordnungspolizei ist nicht mit Schusswaffen ausgestattet.

gnuman79 
Fragesteller
 10.08.2010, 17:50

denn ich habe mal im TV gesehen, dass die OrPo einen Rollerfahren anhielt wegen fahren ohne Helm. Hätte der Rollerfahren einfach weiterfahren können?

PepsiMaster  10.08.2010, 17:50

in immer mehr Städten sind auch die Mitarbeiter der Ordnungs-/Stadtpolizei mit Schusswaffen ausgerüstet, z.B. in Frankfurt.

Das Ordnungsamt darf dich anhalten und dich ermahnen. Diese dürfen auch finanzieller Natur sein (also Kleinbeträge einfordern). Das kommt aus der Tradition, das das Ordnungsamt bei Schützenfesten oder kleineren Gemeindeveranstaltungen die Aufsicht übernahm. Ein formales Strafmandat darf jedoch nur die Polizei vergeben.

overmarine  09.08.2016, 19:38

FALSCH! DeutscheAnwaltsauskunft.de - "... dürfen sie keine Autos hinauswinken ... ! Ordnungsamt/Ordnungs"polizei" dürfen das NICHT (auch wenn die ganzen RTL-Hartz-Sendungen Euch was anderes einreden wollen)! Diese Ortnungsamt-Leute, meist geringfügig qualifiziert (in jeder Hinsicht), und für den Polizeidienst ungeeignet dürfen nur stehende Autos "kontrollieren", z.B. "Parktickets" verteilen. Beängstigend ist aber die Entwicklung z.B. in Sachsen, wo eine "Hilfspolizei" entsteht. Ebenfalls aus Leuten, die es nicht zum Polizisten geschafft haben, durch Prüfungen oder gar Vorauswahlen gefallen sind, bekommen einen 3 Monats-Crashkurs und eine Schusswaffe in die Hand.

Zuko540  07.09.2016, 22:25
@overmarine

DeutscheAnwaltsauskunft.de - "... dürfen sie keine Autos hinauswinken ... ! Ordnungsamt/Ordnungs"polizei" dürfen das NICHT (auch wenn die ganzen RTL-Hartz-Sendungen Euch was anderes einreden wollen)!

Gilt die Aussage auch für Hessen???

Nein, in Hessen dürfen die auch einen rauswinken, wenn du eine OWi oder Straftat im Straßenverkehr begangen hat.

Diese Ortnungsamt-Leute, meist geringfügig qualifiziert (in jeder Hinsicht), und für den Polizeidienst ungeeignet dürfen nur stehende Autos "kontrollieren", z.B. "Parktickets" verteilen.

Bitteschön aus dem Aufgabenkatalog der Stadtpolizei Frankfurt:

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar[_id_inhalt]=3014697

Des weiteren:

Polizeibegriff und Polizeibehörde

In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 aufgrund von Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte entstanden waren, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR gab es keine kommunalen Polizeien. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen. Zudem nahmen die kommunalen Ordnungsbehörden immer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.

Baden-Württemberg Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht. Sie ist bewaffnet.In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter führen daher die Bezeichnung Ordnungspolizei.

Bayern Die Dienststellen der bayerischen Stadtpolizeien wurden in die Bayerische Landespolizei überführt. Zuletzt wurde zum 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei der Landeshauptstadt München in das Polizeipräsidium München überführt.

In Bremerhaven gibt es heute noch eine Ortspolizeibehörde als Teil der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Polizei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat. In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert.

Die Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist weiter in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Dabei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kriminalmuseum.

Ordnungspolizei (Hessen)

Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher „Ordnungspolizei“ für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.

Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main sowie später auch in Offenbach und in der Landeshauptstadt Wiesbaden in Stadtpolizei geändert.

Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“.

In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst „Kommunaler Ordnungsdienst“ genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die alte Bezeichnung verwendet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre! Zur zeit (noch) unbewaffnet.

Wenn du eine Straftat begehst darf dich JEDER festhalten, auch jeder Zivilist quasi der dich ertappt! Das Ordnungsamt kann dich dementsprechend auch festhalten nur glaube ich das dass keiner von denen für voll nimmt, bzw. das sich keiner von denen traut? Sie können dir jedenfalls nicht mit Blaulicht hinterherfahren aber trotzdem sei Vorsichtig beim solchen Sachen! Sehr schnell es Fahrerflucht heißen! Aber bewaffnet sind sie nicht.