Darf das Hauptzollamt den Regelsatz pfänden?

5 Antworten

Klappern gehört zum Handwerk, und der Zoll klappert auch gene laut.

Aber keine Bange. Lies Dir mal den Abschnitt "Pfändungsfreigrenzen" in dieser Webseite durch:

http://www.hartz-iv.info/pfaendung-des-anspruchs.html

JanaJosephine 
Fragesteller
 04.06.2013, 08:34

Vielen Dank, ich werd es mir zu Herzen nehmen.

Es gibt tatsächlich einen unpfändbaren Betrag, der die grundsätzlichen Bedürfnisse abdecken muss. Erhebe Einspruch gegen den Pfändungsbescheid und erkläre Deine Situation inklusive Offenlegung des Einkommens und der Ausgaben. Erkläre, dass Du einer Pfändung widersprichst, weil Du meinst, dass der Dir noch zur Verfügung stehende Betrag nicht mehr Pfändbar ist und du auch nicht über pfändbare Gegenstände verfügst - soweit das wirklich so ist. Mach das SCHRIFTLICH per Post und Einschreiben innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Pfändungsbescheides.

Und wende Dich an einen Schuldnerberater, wie Peter Zwegat z.B. Vielleicht kann Dir einer wirklich helfen. Ein Anwalt kann´s wohl kaum... weil zu teuer? Ja. Prozesskostenhilfe kannst Du beim Amtsgericht beantragen, da gibts auch einen Anwalt.

Nach dem Armutsgesetz steht dir auch ein Rechtanwalt zu Verügung. Gehe zum nächstliegenden Amtsgericht und Erkundige dich dort wie es damit ist wenn man einen Rechtsanwalt benötigt und wie man da vorgehen muss. Generell solltest du bei solchen Sachen IMMER Einspruch bzw. Wiederspruch einlegen. Und sofern du nicht Insolvenz bist dürfen Sie dir auch nur nach der Normalen Pfändungsfreigrenze den Betrag Pfänden. Liegst du unterhalb dieser grenze dürfen Sie dir keinen Betrag Zwangspfänden oder dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzten.

http://www.sozialleistungen.info/schulden/pfaendungstabelle.html

Achtung! Meiner Tochter ist es so gegangen das Ihr ganzes Geld von Konto gepfändet wurde und das ist rechtens es sei denn Du hast ein P-Konto das darf nur ab einem bestimmten Mindestguthaben gepfändet werden. Pländungen laut Tabelle gelten nur für Lohnpfändung. Wichtig ist jetzt das Du Dich an das Zollamt wendest Deine wirkliche Situation schilderst und dann findet sich ein Weg. Desweiteren gehe umgehend zur Bank und richte ein P-Konto ein damit immer ein unpfändbarer Betrag zur verfügung hast.

Du m usst denen deine Situation natürlich darlegen. Woher sollen die das sonst wissen?