Darf buchhaltung in englischer sprache geführt werden?

5 Antworten

Die Buchhaltung darf in englischer Sprache geführt werden - es ist jedoch zu beachten, dass ein Abschluss in deutscher Sprache und in der Landeswährung erstellt wird. Dies kann jedoch ganz einfach passieren, mit einem Matching der Konten oder sogar im System definiert werden...

Ja, es muss sich lediglich um eine lebende Sprache handeln (kein Altgriechisch, Latein etc.)

§ 244 HGB. In deutscher Sprache und in Euro.

marcopolo89  10.04.2012, 09:55

Es steht lediglich, dass ein Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro erstellt werden muss - wie die Buchhaltung geführt wird, ist nicht vorgeschrieben.

Die Antwort ist nein. Im Gesetzbuch steht ganz eindeutig in Deutschland in deutscher Sprache.

marcopolo89  10.04.2012, 09:55

Es steht lediglich, dass ein Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro erstellt werden muss - wie die Buchhaltung geführt wird, ist nicht vorgeschrieben.

Dazu sagt das HGB:

§ 239 Führung der Handelsbücher

(1) Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen.
Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muß im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen.

§ 244 Sprache. Währungseinheit

Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.


Bevor jetzt alle Hurra schreien, es gibt da noch einschränkend den

§ 238 Buchführungspflicht

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.


Also wenn sachliche Gründe für eine Buchhaltung in englischer Sprache vorliegen, ist das kein Problem.

Wer aber spaßeshalber seine Buchhaltung in chinesisch oder Urdu machen will, sollte daran denken, daß er dann auch dafür sorgen muß, daß die "sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit" eine Übersetzung zur Verfügung haben. ^^