Darf ausländische Studenten Wohngeld bekommen?

1 Antwort

Ich rate dir dringend, im Akademischen Auslandsamt deiner FH nachzufragen und dich dort beraten zu lassen!

Im Intenert habe ich dazu das hier gefunden:

"Prinzipeill {sic} können auch ausländische Studierende Wohngeld beantragen. Allerdings müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

Studierende dürfen dem Grunde nach kein Stipendium mit darin enthaltenem Mietzuschuss bekommen(z.B. BAFöG)

Es ist eine auf Dauer angelegte, nicht nur durch das Studium begründete Trennung vom elterlichen Haushalt nachzuweisen (schwierig!)

Studierende müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen (ca. 382,- € + Miete), da das Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnungskosten sein soll.

Die Höhe des zu erwartenden Mietzuschusses hängt von der Miete und dem Einkommen ab und wird individuell berechnet. Wohngeld kann beim Wohnen zur Untermiete bzw. in Studentenwohnheimen beantragt werden. Zur Antragstellung werden auf alle Fälle folgende Unterlagen benötigt:

-Pass mit ausreichend lange gültiger Aufenthaltsbewilligung,

-Miet-(bzw. Untermiet-)Vertrag und letzte Mietquittung,

-Einkommensnachweis (Unterhaltsleistung der Eltern, Heinzelmännchen o.ä.), pol. Anmeldung, Studienbescheinigung.

Der Antrag kann während der Sprechzeiten in den Wohnungsämtern persönlich gestellt werden (dort ist man auch behilflich und überprüft die Unterlagen). Die Adressen der Wohnungsämter stehen im Branchenbuch ("Gelbe Seiten")."

Quelle: http://www.betreuung-int-stud.tu-berlin.de/menue/arbeiten_und_wohnen/wohnen/