Dalehensvertrag zwischen Eheleuten

7 Antworten

Sie können einen einfachen privaten Darlehensvertrag aufsetzen, den ich Ihnen als bewährtes Muster gern zur Verfügung stelle. Die Absicherung erfolgt vor Valutierung des Darlehens über eine notariell zu beurkundende Grundschuld an rangbereiter Stelle. Da sollte man sich aber zunächst einmal über die Höhe der Vorlasten Gedanken machen und diese evtl. komplett ablösen, um so in der Genuß der ersten Ragstelle zu gelangen. Der Darhensvertrag wäre über die üblichen Zins- und Rückzahlungsbedingungen hinaus noch mit drei knorrigen Zusatzbedingungn zu ganieren: "Das Darlehen wird unbeschadet der regulären Rückzahlungsvereinbarung zur sofortigen Rückzahlung in einer Summe fällig, ohne dass es dazu der vorherigen Fälligstellung oder einer Mahnung rückständiger Leistungen bedarf, falls ein Ehepartner das gemeinsam bewohnte Haus durch Auszug verläßt, die Ehe geschieden oder in das Vermögen des Schuldners die Zwangsvollstreckung betrieben oder ein Insovenzverfahren eröffnet wird."

Der Rest ergibt sich aus den Standart formulierungen des Darkehensvertrages. Alles kein Problem und spätestens, bei guten Verbindungen zu einem Notariat in ca. 45 Minuten vom Tisch! Kosten - ein paar Euro für die Grundschuldbestellung!

Bezüglich der vereinbarten Zinsen würde ich den Zugewinnausgleich ausschließen, soweit der nicht schon ohnehin klugerweise vereinbart wurde.

Garten28 
Fragesteller
 12.03.2010, 15:36

danke für die hilfreiche und ausführliche Antwort. Könnten Sie mir ein Muster zur Verfügung stellen?

firstguardian  12.03.2010, 18:05
@Garten28

Schauen Sie bitte in Ihre Komplimentebox!

ramose83  26.06.2012, 01:55

Ich grüße Sie Fristguardian, dürfte ich das Muster für den privaten Darlehensvertrag (zwischen Eheleuten) von Ihnen bekommen. Es wäre sehr nett. Vielen Dank. MfG

Würde das auch lieber einen Anwalt regeln lassen, da der mit Sicherheit sicherheiten für beide in den Vertrag einbauen kann.

firstguardian  12.03.2010, 14:45

Kosten mit Sicherheit nur unnützes Geld, für das man auch in Urlaub fahren kann!

Das könnt ihr nur über einen Notar erledigen. Alle Rechtsgeschäfte, die mit dem Kauf, Baue oder Beleihung von Grundstücken zu tun haben sind notarpflichtig. Alles andere wäre im Ernstfall nichtig.

firstguardian  12.03.2010, 14:46

Nur die Beleihung! Der Darlehensvertrag bedarf nicht der teuren notariellen Beurkundung!

Auf alle Fälle zum Anwalt damit! Im Fall der Scheidung kann sowas ganz schnell ganz schmutzig werden - und dann ist das ganz dumm, wenn der Vertrag wegen Nichtigkeiten angefochten werden kann.

firstguardian  12.03.2010, 14:28

Das kann man auch ohne Anwalt vernünftig unter Ausschluß jedes Risikos regeln!

ErsterSchnee  12.03.2010, 21:13
@firstguardian

Wenn man wirklich Ahnung davon hat, geht das durchaus. Wenn man sich irgendwelche Verträge aus dem Internet zusammenkopiert, ist der Ärger vorprogrammiert.

Am einfachsten ist der Kauf einer Haushälfte mit dem Erbvermögen. So ist bei einer eventuellen Scheidung das Teilen einfacher und beim Tod des Schuldners wäre das Vermögen für die Frau gesichert, denn wer zahlt dann ein Privatdarlehen, wenn die Erben des Mannes sich quer stellen?

firstguardian  12.03.2010, 14:25

Querstehende Erben wären da kleinste Übel! Alles eine Frage der Absicherung! Die Übertragung einer haushälfte scheint nicht gewollt!