Corona Bonuszahlung - Zählt es zum Gehalt beim Einkommensberechnung - Kindesunterhalt?

6 Antworten

Es gibt noch keine durchgängige Rechtsprechung zu dieser besonderen Unterhaltslage.

Ich würde die Corona Sonderzahlung ähnlich einordnen wie Schmerzensgeldzahlungen, nämlich als höchstpersönliche Zahlung, die auf den Unterhalt keine Auswirkung hat.

Schließlich hat der Unterhaltspflichtige durch seinen Einsatz in der Pandemie mit allen Gefahren und Unannehmlichkeiten diese Sonderzahlung sich redlich verdient.

Unterhaltsrechtlich sind die Corona-Prämien grundsätzlich sowohl auf Seiten des Pflichtigen wie auf des Berechtigten als Einkommen zu behandeln, wobei in Sonderkonstellationen eine Billigkeitsprüfung entsprechend der Prüfung bei überobligatorischen Einkünften vorzunehmen sein dürfte.

https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/Coronabedingte-Sonderleistungen-mit-unterhaltsrechtlicher-Relevanz-ein-Ueberblick

Da es sich um keine wiederkehrende Leistung handelt, darf natürlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Anrechnung so beizubehalten ist.

Und bei der Einkommensermittlung handelt es sich um die Berechnung der Einkünfte die in der Zukunft zu erreichen sind.

Wenn man diese Einmalzahlung also nicht gänzlich außer Acht lassen will, dann bietet sich der 3 Jahres - Zeitraum an:

Solche Prämien können von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich ausfallen. In diesem Fall ist ein Mehrjahreszeitraum heranzuziehen: Maßgebend ist z.B. die Summe der Prämienzahlungen in einem 3-Jahres-Zeitraum (der Nettobetrag, der zum üblichen Nettoeinkommen hinzugekommen ist). Dieser wird dann durch 36 geteilt, so dass man den Monatsbetrag erhält.
Maßgebend für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen, wie es künftig sein wird. Niemand wird jedoch sagen können, ob und in welcher Höhe in der Zukunft eine Prämie geleistet wird. Dennoch ist in der Regel aus dem 3-Jahres-Zeitraum ein Durchschnitt der Prämien zu berechnen. Dieser wird auf die Zukunft prognostiziert. Sollte sich die Prognose als falsch herausstellen, so muss das unterhaltsrelevante Einkommen und damit der Unterhalt neu berechnet werden.

https://www.unterhaltsrechner.de/glossary/praemien/

Es könnte ja durchaus sein, dass so eine Prämie auch im nächsten Jahr und / oder übernächsten Jahr gezahlt wird.

Das Amt sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine (voraussichtliche) Einmalzahlung handelt aufgrund der pandemischen Lage. Sollten sie dennoch den betrag voll in die Berechnung einfließen lassen, dann solltest du umgehend Widerspruch dagegen einlegen.

Da werden sich die Gerichte sicher noch mit beschäftigen müssen !

Aber in Bezug auf eine Pfändung dieser Sonderzahlung bis 1500 € vom Arbeitgeber von einem Schuldner hat es vom Amtsgericht Zeitz schon ein Urteil gegeben, wenn man nach diesem geht, sollte es also nicht als Einkommen berücksichtigt werden, weil es sonst eine sittenwidrige Härte darstellen würde.

Amtsgericht Zeitz / Beck RS 2020 , 18848

Das ist nicht näher gesetzlich geregelt und da müssen wohl erst ein paar Präzedenzfälle verhandelt werden.

https://www.unterhalt.com/aktuelles/corona-praemie-unterhalt.html

Unterhaltsrechtlich sind Prämien und sonstige Einmalzahlungen des Arbeitgebers im Regelfall als Einkommen zu betrachten. Meist geht es um Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Insoweit wäre es naheliegend, auch eine Corona-Prämie als Einkommen zu behandeln. Die Konsequenz wäre, dass sich das durchschnittliche Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate des unterhaltspflichtigen Elternteils entsprechend um die Höhe der Prämie erhöht.
Es dürfte erheblich mehr Argumente geben, die dagegen sprechen, eine vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlte Corona-Prämie beim Unterhalt zu berücksichtigen.

Was aber auf jeden Fall den Unterhalt beeinflusst, ist die Kindergeldprämie.

https://bach-anwaelte.de/corona-kinderbonus-und-die-auswirkungen-auf-den-unterhalt.html

Wenn es um einmal Zahlung geht das das sogenannte Corona Bonus ist, hat jeder bekommen aber villeicht nicht in den hohen Betrag aber da es nur um "Einmal" Betrag geht denke ich das deine Sorge unbegründet ist.