ConKred inkasso GmbH 2

Hab mal ein bild vom Brief gemacht hoffe man sieht was  - (Inkasso, Conkred)

7 Antworten

Also. Zunächst einmal würde ich mich ans Oberlandesgericht wenden, was hier für das Inkasso zuständig ist. Dort Beschwerde einreichen, weil die Pflichtangaben wegen §11a RDG nicht eingehalten wurden. Es wurde weder genannt, was Gegenstand des Vertrages ist, noch, von wann der Vertrag stammt oder wer hier etwas fordert.

Dem Inkasso (einmalig) per Einschreiben widersprechen. Man weist die Forderung zurück mangels Vorlage einer Vollmacht/Forderungsaufstellung. Auch ruhig sagen, dass man Beschwerde beim OLG eingelegt hat. Man untersagt die Speicherung der personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.

Bezahlen muss man erst, wenn man weiß, worum es geht. Und dann auch nur die berechtigten Forderungen. kannst du einen größeren Scan anhängen bzw. mal das von oben rechts, was wie die Auflistung der Gebühren aussieht, hier eintippen?

opell22 
Fragesteller
 16.07.2013, 08:20

Haubtvorderung. 8,97EUR / Verzugszinsen § 288. BGB. 0,12EUR / Gläubigerkosten. 1,00EUR / Inkassokosten 49,00EUR / Auslagenpauschale 21,00EUR / Verauslagtekosten. 6,50EUR / abzgl. Geleisteter Zahlungen. 0,00EUR / Zahlungsrückstand 86,59EUR / Weis nicht wie ich ein Bild über Handy reinstelle :( so steht das ganz genaue da MfG

Und danke für die schnelle Antwort ;)

rainerendres  16.07.2013, 08:39
@opell22

LOL

Die Gebühren sind - selbst wenn die Forderung berechtigt sein sollte - nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

mepeisen  16.07.2013, 15:55
@opell22

Ich würde ans Schreiben an das OLG direkt noch hinschreiben, dass ein vorsätzlicher Verstoß gegen das RVG vorliegt.

Soweit du auch nicht weisst, worum es geht, wie gesagt einfach widersprechen. Dann abwarten, ob noch was folgt.

Hallo oppel22, nur keine Panik.

In angehenden Betrugsfällen helfen alle gerne mit, dem Spuk ein Ende zu machen.

DIeses Inkasso ist bekannt für dubiöse Machenschaften. Dazu den Link von @Valum lesen.

Seit dem das Gesetz des Justizministeriums vom 12.3.2012 verabschiedet wurde, muß das Inkassobüro folgende Angaben in die Forderung schreiben:

Neue Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassodienstleister

  • Registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, sollen künftig, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

    • Namen oder Firma des Auftraggebers,
    • den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands, des Datums und der wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses,
    • wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
    • wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird,
    • wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,
    • wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.
    • Auf Anfrage ist der Privatperson ergänzend eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers mitzuteilen, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
    • Soweit die Auslegung des Gesetzestextes.

Was DU nun machen kannst:

Da diese Angaben für eine notwendige Abwicklung gänzlich fehlen, kannste nen Schnellhefter nehmen und das Schreiben abheften. Es werden noch mehrere folgen, wobei der Forderungsbetrag immer höher wird. Irgendwann wird Dir ein Rechtsanwalt schreiben und die Forderungen anmahnen. Auch das ist nur heiße Luft. Es wird nichts passieren, denn diese Bande scheut den Gang zum Gericht! Also: lächle darüber und hefte weiter ab.

Du solltest auf keinen Fall zurückschreiben, denn das bringt 1) sowieso nichts, erklärt aber 2) die Aufmerksamkeit, die das Schreiben bewirkt hat. Damit kann dann erhöhter Druck aufgebaut werden.

Wichtig: Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

Noch Fragen? Dann her damit. Wünsche ne geruhsame Nacht.

  • Ist die Hauptforderung berechtigt? --> Bezahlen an den Gläubiger zzgl. evtl. Mahngebühr (2,50 € pro Brief) und Zinsen.
  • Ist die Hauptforderung unberechtigt? --> nichts tun.

Kenn die lustigen Bausteinschreiben von Conkred auch

Es sind immer wieder die selben Textbausteine

Hast Du schon gegenüber dem Inkassobüro die Forderung zurückgewiesen ?

opell22 
Fragesteller
 16.07.2013, 08:29

Hi

Neh hab ich nicht hab noch garnix gemacht. Das Ding ist ich habe nix bestellt oder vertragabgeschlossen. Oder irgend was bestellt sehr Komisch. Ich machen einfach garnix Und werde die schreiben abheften. Jeder sagt das es abzocker sind und deswegen werde ich ein Teufel Thun. Das so was nicht Gestoppt wird verstehe ich nicht. Naja egal ;)

Trotzdem danke für deine schnelle Antwort :)

rainerendres  16.07.2013, 08:35
@opell22

Setz den Inkassoladen in Verzug :

" Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit legen Sie mir folgende Unterlagen vor :

Vollmacht gem BGB 174

Rechnungskopie

Zustellnachweis falls es sich um eine Warensendung handeln sollte

Detailierte Forderungsaufstellung gem BGB 367

Bis zum Erhalt der angeforderten Unterlagen mache ich von meinem

Zurückbehaltungsrecht gebrauch ....."

ABZOCKER!!! NICHTS MACHEN!!! BLOSS NICHT ZAHLEN!!! DURCHHALTEN!!!

http://meinelobby.blogspot.de/2008/06/erfahrungen-mit-conkred-inkasso.html

Das nennt man gewerbsmäßigen Betrug. Wenn sich endlich mal ein Gericht dazu herablassen würde, derlei Machenschaften zu unterbinden. Aber eine Krähe ...

mepeisen  16.07.2013, 07:28

Gerichte sind (noch) der falsche Ansprechpartner. Die dürfen erst in Kürze härter gegen Inkassos vorgehen. Die Polizei&Staatsanwälte sind der richtige Ansprechpartner. Erst mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, was vor kurzem verabschiedet wurde und nun umgesetzt werden wird, haben die Oberlandesgerichte ein wirksames Mittel, Inkassos auch einfach mal still zu legen. Und ich glaube, die Gerichte warten nur drauf, dann dagegen vor zu gehen.