Bußgeld vor Ort und Bußgeld per Post... unterschiedlich?

3 Antworten

Hallo Wazari,

wenn ein Polizeibeamter / ein Angestellter des Ordnungsamtes den von Dir genannten Verstoß feststellt und an die Bußgeldstelle weiterleitet, schreibt die Bußgeldstelle laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 810618

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179b BKat

Bußgeld: 65,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren:

Punkte: keine

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein


Der Polizeibeamte hat keinen Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungsgebühren.

Es kann vorkommen, dass sich Polizisten vor Ort in der Höhe des Bußgeldes irren (meist weil sie veraltete Unterlagen über die Verwarnungsgeldhöhe/Bußgeldhöhe mithaben oder falsche Sätze im Kopf haben) und einen dementsprechend einen falschen Betrag anbieten.

Die Bußgeldstelle aber arbeitet immer (sollte zumindest so sein) mit der aktuellen Ausgabe des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges und die dort genannten Sätze sind halt zu verwenden.

Hättest Du vor Ort bezahlt, hättest Du einfach Glück gehabt und hättest nur die 50 Euro gezahlt und auch die Verwaltungsgebühren währen Dir erspart geblieben.

Die von Dir genannten 65 Euro plus Verwaltungsgebühren sind aber auf jeden Fall korrekt angeführt.

Schöne Grüße
TheGrow

Wazari 
Fragesteller
 24.10.2014, 21:00

Oh, sehr vielen Dank für diese ausführliche und verständliche Antwort.

Ich habe die 90 Euro jetzt überwiesen und hoffe ich bin somit aus der Nummer raus, für die Zukunft bin ich schlauer. Vielen Dank und einen schönen Abend noch!

Der Polizist bot dir vor Ort lediglich ein Verwarngeld an, dies hätte keine weiteren Folgen für dich gehabt, da unter 60,-€.

Da du dies nicht annehmen konntest, weil Du kein Bargeld dabei hattest, leitete der Beamte das an die Behörde weiter, welche einen Bußgeldbescheid (kein Verwarngeld mehr) erlassen hat.

Dies hat neben den Verfahrensgebühren auch einen Punkt zur Folge.

TheGrow  24.10.2014, 19:36

Der Polizist hat sich in der Höhe der genannten Summe vertan.

Währen die 50 Euro für den Verstoß laut Bußgeldkatalog / bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog korrekt gewesen, hätte sich an der Höhe auch durch die Zustellung durch die Bußgeldbehörde nichts geändert. Verwarnungsgelder werden immer ohne Verwaltungsgebühren eingezogen, es sei denn der Betroffene legt Widerspruch gegen den Bescheid ein und der Bescheid muss erst geprüft werden oder die Zahlung erfolgt nicht fristgerecht.

Ein Punkt ist übrigens für den Verstoß nicht vorgesehen

Meistens ist es per Post so, dass du da noch die Bearbeitungsgebühr mitbezahlst.

Wazari 
Fragesteller
 24.10.2014, 17:05

"Das da noch Bearbeitungsgebühren dazu kommen habe ich schon geahnt. Aber wie kann es sein das der Polizist mir für ein gesetzlich Festgelegtes Bußgeld einen anderen Betrag abzwacken will?"

TheGrow  24.10.2014, 19:40
@Wazari
Aber wie kann es sein das der Polizist mir für ein gesetzlich Festgelegtes Bußgeld einen anderen Betrag abzwacken will?">

Es sind für den Verstoß keine 50 Euro an Verwarnungsgeld festgelegt, sondern ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro zu dem noch die von Dir genannten Verwaltungsgebühren dazu kommen.

Übrigens, wie Hoch die Verwaltungsgebühren sind steht im § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes drin. Siehe:

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html