Bußgeld von der Stadt trotz endschuldigter Fehltage in der Schule geht das?

8 Antworten

Nein, das stimmt natürlich nicht, und das gilt übrigens nicht nur für die Stadt Wolfsburg, sondern in ganz Niedersachsen. Du schreibst hier zu etwas, das du vom Hörensagen weißt. Also, einer deiner Kumpel meinte dies, ein anderer Kumpel meinte das. Es gibt KEIN Bußgeld für ENTSCHULDIGTE Fehltage. Außerdem bekommt man (bzw. die Eltern,wenn man noch nicht volljährig ist) zunächst eine Art Warnung von der Schule, in der ein Bußgeld angedroht wird, und das auch nur bei UNENTSCHULDIGTEN Fehltagen.

Ein Bußgeld ist kann meines Wissens nach nur bei bestehender Schulpflicht verhängt werden. Private Entschuldigungen werden nur in Ausnahmefällen anerkannt wenn wichtige Gründe vorliegen, allerdings müssen diese ggf. auf Verlangen auch mit entsprechenden Belegen (z.B. Todesfall in der Familie, oder Besuch bei Ämtern usw.) nachgewiesen werden.

Wenn man sich krank meldet, dann hat man i.d.R. grundsätzlich ein Attest vom Arzt vorzulegen nur in Ausnahmefällen ist ein eigenes Entschuldigungsschreiben statthaft.

Von daher, kann es durchaus sein, dass ein Bußgeld verhängt wurde wenn mehrmals trotz Aufforderung kein ordnungsgemäßes Attest oder eine Bescheinigung vorlag.

Die Eltern haften dafür, dass ihr Kind in die Schule geht - bei "Gefälligkeitsentschuldigungen" begehen die Eltern eine Ordnungswidrigkeit - dafür ggf. die Strafe! In solchen Fällen kann die Schule für jeden Fehltag ein ärztliches Attest verlangen - oder den Schüler sogar zum Amtsarzt schicken! Kein Attest -> zahlen!

(Tipp: ein Duden neben dem PC sollte auch benutzt werden...)

Wenn die Entschuldigungen zweifelhaft waren, dann kann es ein Bußgeld geben.

In Deutschland besteht eben Schulpflicht.

Ein Bußgeld wird immer für eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit verhängt. Schulversäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann nur geahndet werden, wenn die Entschuldigung erkennbar nicht ausreichend war.

Fehltage, die durch ärztliche Atteste entschuldigt sind, sind demzufolge keine vorsätzlichen Schulversäumnisse, damit keine Ordnungswidrigkeiten und können somit auch nicht mit ienem Bußgeld geahndet werden.