Bundeswehr - Nachweis Mietvertrag nötig?

2 Antworten

Es geht um mögliche Kostenübernahme ... solange dir hier keine Kosten entstehen, ist es für die BW uninteressant. Es reicht also die einfache Mitteilung, dass du noch bei deinen Eltern wohnst.

Da geht es um die Anerkennung einer eigenen Wohnung. Das ist Voraussetzung für eine eventuelle Zusage von Trennungsgeld oder für die Höhe der gewährten Umzugskostenvergütung. Da das bei dir nicht vorliegt, schreib, dass du keine eigene Wohnung hast, dann hat sich das.