Bundesfreiwilligendienst als praktischer Teil der Fachoberschule?

1 Antwort

Für das Bundesland NRW habe ich das hier als offizielle Info gefunden:

https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/pdf/Infobroschuere-Praktikum-Fachhochschulreife.pdf

da steht auf Seite 9:


Bei Nachweis der Einschlägigkeit können Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst sowie Ökologisches oder Freiwilliges Soziales Jahr ganz oder teilweise anerkannt werden. ............  Die Anrechnung erfolgt durch die Schule, die auch die entsprechende Bescheinigung über den Erwerb der Fachhochschulreife ausstellt.

In NRW musst du also mit deiner Schule klären, ob etwas ganz oder teilweise anerkannt wird.  Ich habe z.B. bei einer Schule in NRW folgendes gefunden:
FSJ oder BFD werden bis max 6 Monate anerkannt.  ( http://www.ajc-bk.de/2009/images/pdfs/Praktikum%20und%20Fachhochschulreife.pdf ) Es gibt auch eine Einzelfallprüfung, bei der man sich an die Bezirksregierung wenden muss.  Auf jeden Fall solltest du deinen BFD gut dokumentiert haben, was deine Tätigkeiten anbetrifft,  "einschlägig"  ist das magische Wort. Die Materie ist wohl weich und im Fluss.


Du müsstest für deinen speziellen Fall googeln oder such dir in deinem Bundesland ein Schule oder Berufskolleg für deinen Fachbereich aus und recherchiere auf deren Seiten unter den Zulassungsbedingen und Downloads. Zur Not schreib eine E-Mail an die Schule.  Als Stichworte würde ich vorschlagen:    dein Bundesland,  (einjähriges) Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife, anrechnungsfähige Tätigkeiten

viel Glück