Buchhaltung mit Lexoffice, Belege analog abheften?

1 Antwort

Nein, die Ausdrucke kannst Du Dir sparen.

Die elektronischen Kontoauszüge werden vom Finanzamt selbstverständlich anerkannt, wie andere elektronische Belege, z.B. Rechnungen, auch.

Die Aufbewahrungsfrist bezieht sich in diesem Zusammenhang natürlich auf die Dateien, deshalb ist eine regelmäßige Datensicherung absolut lebenswichtig.

Fialane 
Fragesteller
 16.11.2018, 09:51

Danke das wollte ich wissen :) dann führe ich das jetzt für 2018 so ein. den Rest belasse ich so, von den letzen Jahren, da hab ich alles noch in 100 verschiedenen Progrmmen gemacht.