BTM-Fund nach Hausdurchsuchung/Strafe?

4 Antworten

Wenn Du nicht vor hast, abzustreiten, dass die Drogen Deine waren (dafür werden Dir wohl auch die Argumente fehlen), solltest Du Dir das Geld für den Anwalt lieber sparen. Der wird Dich deutlich mehr kosten, als er am Ende nutzt.

Ohne "Gerichtsverfahren" geht es mit Sicherheit nicht - was aber nicht heißt, dass es eine Gerichtsverhandlung gibt. Gut möglich, dass gegen Dich eine Geldstrafe per Strafbefehl verhängt wird, aber auch eine Bewährungsstrafe im Bereich von 3-6 Monaten wäre hier denkbar.

Die Geldstrafe wird vermutlich irgendwo zwischen 2-4 Netto-Monatseinkommen liegen. Ist es Deine erste Strafe, wird es wohl keinen Eintrag im Führungszeugnis geben. Allerdings dürfte es für Dich jetzt äußerst schwer werden, noch einen Führerschein zu bekommen.. Wenn man Koks bei Dir findet, geht man davon aus, dass Du davon auch abhängig bist. Und dann mußt Du erst mal das Gegenteil beweisen....

Es kann allerdings auch - je nach angestrebtem Beruf - auch Probleme geben, wenn es was mit Zuverlässigkeitsüberprüfung, Medizin oder Arbeit mit Minderjährigen zu tun hat.

Angesichts der bunten Auswahl und der 30g Gras würde ich schon mal einen Anwalt aufsuchen. Mit Einstellung wg. geringer Menge wird das nichts werden.

Wenn Du das dann hinter Dich gebracht hast, wird sich die Führerscheinstelle bei Dir melden und Deine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr anzweifeln. 1 Jahr Abstinenz und MPU werden wohl auf Dich zukommen. Auf jeden Fall solltest Du schnellstmöglich aufhören zu konsumieren.

Alles Gute

harobo

Janosii 
Fragesteller
 04.08.2017, 19:06

mir wurde gesagt "mir werden keine Steine in den Weg gelegt werden" wegen studium etc. Also Sie meinten kein Gerichtsverfahren, sondern Sozialstunden und Geldstrafe zum Beipiel. Soll ich direkt den Anwalt hinzuziehen oder erst wenn ich von dem Verfahren höre. Das wird ja sicher ein paar Wochen oder Monate dauern.

Und kann man ungefär sagen wann sich die Führerscheinstelle melden wird nach Abschluss mit dem Fall oder kann das auch jetzt schon auf mich zukommen ?

Vielen Dank schonmal für die vorige Antwort!

DerHans  04.08.2017, 19:14
@Janosii

Das kommt darauf an, wie schnell die Polizei die Information an Straßenverkehrsamt weiter gibt.

Im Straßenverkehr hast du absolut nichts verloren.

Auf der Uni eigentlich auch nicht.

harobo  04.08.2017, 19:17
@Janosii

Die Führerscheinstelle wird automatisch in solchen Fällen von der Polizei informiert. Die FS wartet aber normalerweise bis zur Rechtskraft des Urteils bzw. Strafbefehls.

Ich würde einen Anwalt aufsuchen, was die Herren in Blau so von sich geben, naja...

harobo

Such dur sofort einen Anwalt. Bei dieser Menge wird dir Handel vorgeworfen.

Eine Hausdurchsuchung wird ja nicht aus heiterem Himmel angeordnet.

Diese Menge ist ja wohl kein "Eigenbedarf"

Janosii 
Fragesteller
 04.08.2017, 19:10

Ich bin der Beifang es ging bei der Hausdurchsung nicht um mich

DerHans  04.08.2017, 19:11
@Janosii

Mitgefangen, mitgehangen