Brille bezahlen mit alg2?
Hallo, ich trage jetzt seit knapp 6 Jahren die selbe Brille. Binnen eines Jahres haben sich meine Augen stark verschlechtert, und ich brauche dringend eine neue. Aber wie soll ich das bezahlen? Ich habe mich bei einigen Optiker umgeschaut, aber mit entspiegeln (brauche ich zum fahren) muss ich bis nach Weinachten sparen. Kann ich beim Jobbcenter Hilfe beantragen? Selbst wenn es nur eine Art Kredit wÀre, ist es okay. LG
6 Antworten
handle doch beim optiker gleich eine ratenzahlung aus
Ich mache das auch bei meinen bedĂŒrftigen Kunden und fĂŒr alle anderen biete ich seit 1994 Brillenleasing an. Aber solche Angebote macht lĂ€ngst nicht jeder Kollege
https://www.hartziv.org/news/20160425-hartz-iv-urteil-jobcenter-muss-brille-bezahlen.html
Bereits bei der Beantragung einer KostenĂŒbernahme fĂŒr eine Brille sollten Betroffene bereits mit dem Aktenzeichen sowie UrteilsbegrĂŒndung dieser Entscheidung des Sozialgerichts argumentieren, und so einen Anspruch aus dem Vermittlungsbudget begrĂŒnden.
Antrag beim Job-Center stellen, und als Vorgabe angeben das Du die Brille fĂŒr einen Arbeitsplatz benötigst.
Habe das fĂŒr eine Bekannte aufgesetzt und die haben nach minimalem Schriftwechsel dann die Kosten voll getragen, zum einen sollst und willst Du ja einen Arbeitsplatz finden/bekommen was ohne nicht geht, und zum anderen will Dich das Job-Center ja auch als "Kunden" los werden... đ
Gib im Internet mal ein ,, Muss Jobcenter Brille zahlen ", dann kannst du nachlesen unter welchen Voraussetzungen die Kosten ggf.ĂŒbernommen werden mĂŒssen !
Einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen kannst du natĂŒrlich stellen, solltest darin am besten gleich eine Art Kostenvoranschlag in Kopie beilegen, ob der Antrag am Ende bewilligt wĂŒrde, ist dann aber auch nicht sicher.
Ist aber auch eine Sache der Argumentation, und sei es auch nur mal die Andeutung die Ăffentlichkeit einzubeziehen, oder sich diesbezĂŒglich an den Bundesminister fĂŒr Arbeit und soziales, Herrn Heil zu wenden... đ
Das interessiert die Jobcenter nicht, hier geht es nur um die Voraussetzungen die erfĂŒllt sein mĂŒssen und wenn das nicht der Fall ist, dann kommt man selbst beim Sozialgericht mit einer Klage nicht durch !
Ich hab bei meinem Optiker mal 27 Euro pro Glas bezahlt, mit Entspiegelung. Also 54 Euro dĂŒrftest du doch wohl vor Weihnachten zusammen kriegen.
Oh wusste nicht das so was geht. Danke!