Brille als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen?
Hallo, ich habe eine Frage.
Kann ich meine Brille in der Steuererklärung geltend machen ? Ich finde im Internet widersprüchliche Aussagen. Die einen sagen, die Brille muss ärzlich verschrieben sein, die anderen sagen, meine Sehkraft muss sich verschlechtert haben.
Fakt ist: Ich habe fast 7 Dioptrin und bin auf eine Brille angewiesen. Ich war aber seit Jahren nicht mehr beim Augenarzt, das die Kasse eh nichts mehr übernimmt, sondern immer nur beim Optiker. Für meine alte Brille von 2006 habe ich einen Brillenpass und meine neue Brille von 2011 hat einen um 0,5 Dioptrin höheren Wert. Die Rechnung über 380 Euro ist noch vorhanden.
Reicht das aus ?
6 Antworten
Trage sie einfach mit ein. Es kann sein, dass sie ablehnen, es kann auch sein, dass du damit noch unter dem Selbstbehalt liegst und es daher nicht angerechnet wird, aber darüber sollte sich das Finanzamt den Kopf zerbrechen.
die rechnen im FA nach, ab welchem betrag bei deinem einkommen eine belastung "aussergewöhnlich" ist. früher wurden einem 2-4% des einkommens "zugemutet", alles was drüber lag haben sie als aussergewöhnlich anerkannt. wie es heute ist kann ich dir nicht genau sagen.
Ja, kannst Du und alle Quittungen für Medikamente aus Apotheken, auch nicht verschreibungspflichtige!Ich habe sogar in einem Jahr 3 verschiedene Brillen von der Steuer in Abzug gebracht, die ich ohne ärztl. Verordnung beim Optiker habe machen lassen. Jede Brille kostete zwischen 800 und 900 Euro.
Wird wohl als zumutbarer Selbstbehalt abgelehnt werde, ist aber nicht so schlimm, denn die 380 reduzieren nur das zu versteuernde Einkommen, also schätze ich mal, das das im Ergebnis selten mehr als 10 Euro ausmachen würde.
probiers doch einfach aus! ichg geb imme ralles an, ob pillenrechnung oder ne versicherung, ALLES