Briefkastentür ab, Briefkasten offen - was tun?

2 Antworten

Der Briefkasten ist dir mit vermietet. Für seinen ordentlichen vertragsgemäßen Zustand ist der Vermieter auf seine Kosten verantwortlich. Du solltest jetzt ultimativ dem Vermieter eine Frist von einer Woche zur Behebung des Mangels setzen. Gerät er in Verzug, darfst du selbst eine Firma mit der Begebung beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Für die Zeit der Mangelhaftigkeit darfst du die Miete angemessen mindern (3% sehe ich als angemessen).

Witzig, nachweislich hat der Hausmeister das Teil abgebaut um den Neuen zu bestellen. Nun heißt es einfach abwarten und dem Hausmeister auf die Füße treten..