Brief zu spät trotz Einschreiben, Vertragsverlängerung gültig?
Hallo und zwar hab ich folgende Frage. Wenn eine Kündigung per Einschreiben am 28.4 eingereicht wird (Frist ging bis 30.4) und erst 2 Wochen später bzw HEUTE beim Empfänger ankommt, ist die Vertragsverlängerung gültig ? Oder bin ich im Recht da ich es ja innerhalb der Frist zur Post brachte. Haftet da dann die Post für uns übernimmt die Kosten ? Empfänger und Sender befinden sich in der selben Stadt
7 Antworten
Du bist im Unrecht. Für seine Wirksamkeit muss der Brief in den Machtbereich des Empfängers gelangt sein, z. B. in den Briefkasten geworfen worden sein. Die Aufgabe zur Post ist keine rechtswirksame Zustellung.
Danke für die Info
Auf dem Rückschein müßte doch ein Datum stehen wann er abgegeben wurde beim Empfänger.
Was ich nicht verstehe ist warum ihr nicht 4 Wochen vorher die Kündigung absendet.
Pardon, Kreidler - bist Du Postler?
Brief zu spät trotz Einschreiben,
Gerade darum. Es zählt allein das Datum an dem der Empfänger Gelegenheit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (die Kündigung zu lesen).
Das hat er nicht wenn das ES unterwegs ist oder auf der liegt.
Das der Empfänger das ES erst am 11. Mai bekommen (den Rückschein unterschrieben) hat heißt nicht das die Post so lange gebraucht hat.
Es ist wohl eher so das der Empfänger nicht angetroffen wurde.
Dann wirft der Postbote einen Benachrichtigungsschein in den Briefkasten das für ihn ein ES bei der Post liegt und der Empfänger es, weil er eher keine Lust oder Zeit hatte, erst jetzt abgeholt hat.
Tip für die Zukunft, besonders wenn Fristen einzuhalten sind, per Einwurfeinschreiben schicken. Da ist es egal ob der Empfänger im Büro oder zu Hause ist oder nicht.
Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Das heisst, sie entfaltet ihre Rechtswirksamkeit erst mit Zugang beim Empfänger.
Danke :-)
Davon bin ich nicht so ganz überzeugt. Seit etlichen Jahren gibt es ein Grundsatzurteil, dass bei amtlichen Schreiben die Absendung als Zustellung gilt. Es war nämlich eingerissen, dass solche erwarteten "Blauen Briefe" einfach nicht abgeholt wurden. Ob dies aber auch für die "Gelben Briefe" und gewöhnliche Einschreiben gilt, weiß ich nicht.
Im zivilen Rechtsverkehr findet diese Regelung keine Anwendung.
Die gängige Rechtsprechung geht hier immer vom Zugang aus, da der Empfänger vor dem Zugang keine Kenntnis nehmen kann.
Hier wird ja nicht der Empfang einfach in Frage gestellt sondern der verspätete Empfang ist eindeutig auf dem Rückschein dokumentiert.
Seit etlichen Jahren gibt es ein Grundsatzurteil, dass bei amtlichen Schreiben die Absendung als Zustellung gilt.
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Ja ist heute erst beim Empfänger angekommen :-) war leider nicht ich, sind der Empfänger. Bekommen nur erst morgen vom Anwalt Bescheid und ich wollte heute aber schon mal ungefähr Bescheid wissen.. Aber hast du vollkommen recht. Verstehe auch nicht warum das so kurzfristig gemacht wurde