brief von der jederman inkasso bekommen ...

4 Antworten

Die Betreiber von Abofallen auf Flirtseiten haben üblicherweise gar kein Interesse daran, die Sache gerichtlich auszutragen.

Auf diesen Flirtfallen kommt aus verschiedenen Gründen kein rechtlich bindender kostenpflichtiger Vertrag zustande. Es wird nicht sofort erkennbar auf die Verlängerung des Testabos in ein kostenpflichtiges Dauer-Abo hingewiesen. Verstoß gegen die Transparenzpflichten im Fernabsatz (§ 312d BGB). Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, § 307 BGB. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (Preisklarheit, Preiswahrheit), § 1 Abs. 6 PAngV.

Versteckte "April-April"-Klauseln in den AGB oder als Fußnote werden nicht Vertragsbestandteil - § 305c BGB.

Deshalb klagen die auch nicht, sondern sie mahnen und drohen.

Es gibt keine Rechtspflicht, dazu Stellung nehmen zu müssen. Gilt auch für Briefe vom Anwalt oder Inkassobüro. Das sind keine Behörden, die haben keine Sondervollmachten. Wenn die was wollen, sollen sie doch vor Gericht klagen. Wollen die aber gar nicht.

Nach einigen bösen Mahnungen (das kann sich über längere Zeit hinziehen) schläft das Theater von selbst ein.

Für dem sehr unwahrscheinlichen Fall, dass sie es mit dem Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Gericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.

antwortepls  17.06.2016, 02:33

danke

Welchen Vertrag hast du mit justdate.de geschlossen? Hast du dir die Daten damals genau notiert? Ausgedruckt?

War deine Zahlung dem Vertrag entsprechend angemessen, zeitrichtig -  und der Termin der Kündigung fristgerecht? Hast du eine Kündigungsbestätigung (und/oder die Kopie des Sendungsberichts)?

Dann solltest du keine Zahlungen leisten.

Brief per Einschreiben gleichen Wortlauts an justdate.de und das Inkassounternehmen... schicken