Brief vom Amtsgericht! Kein Fehler der Post, aber, Person wohnt hier nicht!

9 Antworten

Ruft im Amtsgericht an und klärt die Beamten über die Situation auf.

Diese Briefe hätte ich von der Deutschen Post AG gar nicht erst angenommen. Diese Briefe hätte ich mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück gehen lassen. Der Zusteller hat hier durchaus diesen Handlungsspielraum, um so handeln zu können. Damit wäre für Dich das Problem erledigt gewesen.

Das Amtsgericht benachrichtigen, dass die Zustellung wohl fehlgeschlagen ist? Ein solcher Brief wird für gewöhnlich aber nicht eingeworfen, wenn es gar keine Hinweise auf den Adressaten gibt.

Zurücksenden mit dem Hinweis, daß der Betreffende unter dieser Adresse nicht wohnt und nie gewohnt hat.

Briefe zurückschicken - mit dem Vermerk Empfänger unbekannt

Kann man möglicherweise sogar dem Postboten mitgeben