Bremslichter am Auto defekt, Unfall..wer schuld?

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§ 3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

§ 4 StVO Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.


Du würdest hier die volle Schuld tragen. Derjenige der ohne funktionsfähige Stopplichter fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit die ihn bei Unfallfolge 25€ kosten würde.

Ich würde die hauptschuld eher bei dir Suchen, als bei demjenigen mit defekten bremslichtern.

Also du waerst ziemlich sicher mitschuld weil der mindestabstand so gross sein muss das du ihm nicht drauffaehrst ---> wenn du ihm drauffaehrst war der abstand nicht gros genug sicherlich wuerde aber auch er rueffel bekommen weil seine bremslichter nicht funktionsfaehig waren :) Lg Rcd371