Braucht man für Beisichführen eines Teleskopschlagstocks den kleinen Waffenschein?

9 Antworten

Einfach so darf man ihn defintiv nicht mit sich rumschleppen - das gibt Ärger wenn du erwischt wirst. Was man jetzt braucht damit es legal ist, kann ich leider auch nicht spontan sagen.

Lifthrasil  30.07.2009, 15:32

Nichts, da hilft auch kein Waffenschein.

Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist seit dem 1. April 2008 in Deutschland verboten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock

chicaBlue  30.07.2009, 15:29

Und das ist gut so.

funkyzeit  30.07.2009, 15:31
@chicaBlue

Kommt drauf an. Einer Bekannten von mir wurde von Schlägern bedroht und die Bullen haben ihr das Teil weggenommen. Die Frau wiegt nur 50 kg - wie soll die sich wehren?

Sascher  30.07.2009, 15:33
@funkyzeit

Die beste Verteidigung ist immer noch wegrennen.

funkyzeit  30.07.2009, 15:37
@Sascher

Das ist wahr. Aber eine absolut sichere Verteidigung ist das nicht.

Sascher  30.07.2009, 15:38
@funkyzeit

Es gibt keine absolut sichere Verteidigung, das ist aber eine der sichersten, stell Dir vor, einer schafft es, Dir Deine Waffe zu entreissen, was hast Du dann gewonnen? Richtig, nix.

funkyzeit  30.07.2009, 15:43
@Sascher

Jeder erfahrene Kampfsportler wird zuerst versuchen wegzurennen. Was machst du wenn das nicht reicht (Disco, Gegner ist schneller etc.)? Auf den Boden legen und tot stellen? Oder holst du den Schlagstock raus?

Sascher  30.07.2009, 15:56
@funkyzeit

Für mich stellt sich die Frage nicht, ich habe 7 Jahre lang eine Kampfkunst trainiert, daher weiss ich, das Waffen im schlimmsten Fall nichts nützen, Selbstverteidigung ohne Waffen ist immer noch am besten.

LeaderG  31.07.2009, 12:30
@chicaBlue

Wiso soll es gut sein das die dinger verboten sind? DIe bösen Leute die ddamit überfälle begehen, habe sie immernoch, die Guten die nur sich und andere schützen wollen haben eine waffe weniger. Natürlich ist weglaufen nicht schlecht, aber hat du schonmal versucht in einem Bus einen gegner mit messer oder 5 gegner abzuwehren? Mit schlagstock weniger schwer. Ohne kann das durchaus lebensgefährlich werden. Das mit dem Waffe wegnehmen und so ist auch mist. Wenn ich mit einer waffe umgehen kann, kann man sie mir nicht wegnehmen. Wenn ich mit einer waffe nicht umgehen kann, nehme ich sich auch nicht mit.

Der kleine Waffenschein reicht hier nicht. Um einen Teleskopschlagstock führen zu dürfen müsste ein besonderer Grund nach dem Waffengesetz vorliegen, was bei Privatpersonen und einem Teleskopschlagstock kaum der Fall sein wird.

Informationen liefert Dir die zust.Waffenbehörde (z.B. Ordnungsamt oder Landratsamt) und das BKA (z.B. auf www.bka.de, Fragen&Antworten)

Interessante antworten....

Nun, klären wir das ganze Mal.

Ein Telekop-Schlagstock ist definitiv schonmal eine Waffe. Der kleine Waffen Schein berechtigt lediglich dazu (genauer Wortlaut): Herr XY, geboren .... In .....

Ist berechtigt, Schreckschuss-, Reitzstoff- und Signal Waffen mit PTB- Zulassungsbescheinigung (im Kreis) zu führen. Dieser Waffen Schein berechtigt nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzüge oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen.

Soviel zum kleinen Waffen Schein.

Zum Telekop-Schlagstock, er darf frei erworben werden und im befriedetem Besitztum geführt werden. Im Öffentlichen Raum darf er transportiert werden. Dazu muss er allerdings nicht unmittelbar zugänglich sein. Das heisst, wen er in packpapier eingewickelt ist und nicht unmittelbar eingesetzt werden kann, reicht das schon. Besser wäre in einem verschlossenen Behältniss.

Zudem, Transport bedeutet die kürzest möchgliche Wegstrecke zwichen zwei definierten Punkten.

Noch was, auch die Security kann nicht einfach Mal so einen mitfahren selbst als besitzdiener (das ist ein Türsteher). Er übt zwar das Haus Recht im Auftrag aus, ist allerdings an die Dienstag Weisung gebunden. Nur wen der Teleskop schlagstock dort aufgeführt ist, darf er ihn auch tragen.

Hoffe ich konnte helfen.

PS. Der Einsatz eines Telekop-Schlagstock ist prinzipiell eine gefährliche Körperletzung!!!! Lest Mal die Notwehr und Rechtfertigungs Gründe durch.....

Du brauchst einen Grund der von den Behörden akzeptiert wird(Personenschutz,Werttransport). Die Sicherheitsdienste in Clubs dürfen den IM Club mitführen wenn der Besitzer ihnen das Hausrecht übertragen(also immer) weil der Club dann sozusagen ihre Wohnung/Haus/Garten ist. Und in der eigenen Wohnung ja alles darfst was nicht gesetzlich verboten ist.