Brauche dringend Hilfe bei Zeitarbeit!?

5 Antworten

Wann fängt der neue Job denn an?

Schau mal in den Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfristen sind bei Zeitarbeitsfirmen innerhalb der Probezeit meist sehr kurz.

Du kannst dann evtl. die paar Tage arbeiten und Deine Kündigung fristgerecht einreichen. Vielleicht gibt Dir die ZAF auch sofort einen Aufhebungsvertrag. Dann muss sie Dich nicht für wenige Tage bezahlen und kann sofort einen anderen MA zum Entleihbetrieb schicken. Das ist auch für die ZAF besser als wenn sie Dich nach wenigen Tagen wieder abzieht und der Entleiher jemand anderen frisch anlernen muss.

Bl4ckster 
Fragesteller
 31.08.2015, 07:48

heute wäre der erste tag :/
kündigungfrist ist innerhlab der ersten 2 wochen 1 Tag,danach bis zum ablauf des 3ten monats 1 woche und denn wie gehabt 4 wochen
also wäre es einfach besser wenn ich anrufe und um einen aufhebungsvertrag bitte?

Hexle2  31.08.2015, 07:51
@Bl4ckster

Du gehst heute zur ZAF und gibst die Kündigung ab. Dann fängt die Kündigungsfrist morgen an zu laufen und ab Mittwoch, den 2. September bist Du kein MA mehr der ZAF.

Ich vermute mal, die ZAF sagt Dir heute bei Abgabe der Kündigung, dass Du sofort raus bist. Alles andere wäre Schwachsinn. Sie kann Dich ja nicht bis einschließlich morgen vermitteln, sie muss Dich aber sonst bis einschließlich morgen bezahlen.

Wenn Du persönlich hingehst und die Kündigung abgibst ist das besser als telefonisch um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Das dauert u.U. länger und Du musst sowieso persönlich vorbei gehen.

Bl4ckster 
Fragesteller
 31.08.2015, 07:55
@Hexle2

und wenn ich jetzt einfach anrufe und bitte den vertrag aufzuheben?
offiziel erster tag ist heute,denn schreib ich für morgen den 1.9 eine kündigung und gebe die heute noch bei der zeitarbeitsfirma ab?
das letztere wäre vermutlich besser oder?
ist ja innerhalb der frist und ich brauche keine vertragsstrafe zu erwarten

Skibomor  31.08.2015, 07:58
@Bl4ckster

Ja, das halte ich für die beste Lösung.

Hexle2  31.08.2015, 07:59
@Bl4ckster

Wenn heute der erste Tag ist und Du nicht hingehst, hast Du den Job nicht angetreten.

Die schriftliche Kündigung musst Du sowieso abgeben. Wenn Du diese erst morgen abgibst, ist der 2. September noch ein Arbeitstag. Die Kündigungsfrist beginnt immer einen Tag nachdem die Kündigung eingegangen ist an zu laufen.

Geh heute dort hin, gib die Kündigung ab und alles andere wird sich vermutlich ganz schnell zu Deiner Zufriedenheit regeln. Alles andere als eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde die ZAF nur Geld kosten.

Du schreibst in deinem Kommentar du hast einen Tag Kündigungsfrist innerhalb der ersten 2 Tage! Wenn das stimmt verstehe ich dein Problem nicht. Es sei den dein anderer neuer Job beginnt auch heute? Ansonsten gehst Du solange zur ZAF bis dein neuer Job beginnt, natürlich Kündigst Du  Rechtzeitig den Arbeitsvertrag mit der ZAF.

Ruf bei der Zeitarbeit an und erkläre denen ehrlich den Sachverhalt und kündige gleichzeitig für sofort. Dann hörst Du erstmal, was die sagen. Vielleicht lassen sie Dich sofort raus. So oder so: Schicke per Mail Deine Kündigung mit Lesebestätigung. Vermutlich werden die keinen großen Terz machen - falls doch, werden die Folgen nicht so gravierend sein.

Hexle2  31.08.2015, 08:03

 Schicke per Mail Deine Kündigung mit Lesebestätigung.

Das ist keine rechtlich gültige Kündigung. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Elektronische (E-Mail, Fax, SMS) oder telefonische Kündigungen sind unwirksam.

Jewi14  31.08.2015, 08:18

Anrufen ist schon mal gar nicht schlecht, aber Kündigen per Mail ist sowas von falsch. Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift ist der einzig rechtlich mögliche Weg

reich einfach deine Kündigung ein, mit der Begründung das du einen besseren Job gefunden hast .... gib das gegen eine Unterschrift ab oder per Einschreiben oder ähnliches ... damit du etwas in der Hand hast, wenn sie gegen dich vorgehen wollen .... immer schön absichern, denn das tun die Firmen auch

Bl4ckster 
Fragesteller
 31.08.2015, 07:30

arbeitsantritt ist ja heute,das ist das problem an der ganzen geschichte

Normaler Weise hat man ab der Unterschrift 14-tägiges Widerrufrechts

Impeachment  31.08.2015, 07:42

Wird dieser Mythos denn niemals Sterben?

Es gibt kein generelles Widerrufsrecht.

Bei den folgenden speziellen Vertragsarten ist ein Widerrufsrechts gesetzlich festgeschrieben!

  • Außergeschäftsraumvertrag (AGV) (§ 312b BGB)
  • Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB),
  • Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
  • Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften undRatenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
  • sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
  • und im Versicherungsrecht

Ansonsten gilt, würde keine Widerrufsrecht vereinbart hat man auch kein Anspruch auf einen Widerruf!