Brauch mal eure Hilfe> beschränkte Geschäftsfähigkeit :S

4 Antworten

Wenn die 14-Tage-Frist abgelaufen ist, ohne dass die Eltern die Zustimmung erteilt haben, ist das Rechtsgeschäft unwirksam.

Handelt es sich bei diesem Rechtsgeschäft um einen Kaufvertrag, dann muss dieser unwirksame Kaufvertrag "rückabgewickelt" werden. Das bedeutet:

  • Der Käufer muss die Ware an den Verkäufer zurückgeben,.

  • Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Deine Frage

Was passiert, wenn die Eltern erst 20 Tage nach dem Kauf davon erfahren? Muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen?

ist also mit "ja" zu beantworten.

Dies ist jedoch nur meine persönliche Einschätzung, die eine Rechtsberatung (z.B. bei einem Anwalt) nicht ersetzen kann.

Wenn die Zustimmung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt, gilt sie als verweigert. § 108 Abs. 2 Satz BGB:

Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

Zu Deutsch: Wenn der Verkäufer schlau ist, verkauft er nicht an Minderjährige (zumindest nicht, wenn es um teurere Waren geht).

Nein, deshalb gibt es die 14 Tage-Frist.

Allerdings, ok, da steckt eine Fangfrage dahinter.

Die 14 Tage-Frist könnte erst dann beginnen, wenn die Eltern von einem unzulässigen Rechtsgeschäft, also einem unzulässigen Kauf Kenntnis erlangt haben.

Nein so einfach ist das nicht. Der Vertrag ist immer schwebend unwirksam. Das mit den 14 Tagen gilt nur dann wenn der Verkäufer die Eltern zur Einwilligung aufruft.