brandschutz bei mietwohnung

5 Antworten

du hast die wohnung so wie sie ursprünglich war, also mit zugang zur terasse über beide türen gemietet. mit diesem zustand warst du also einverstanden, deshalb ist der zugang über beide türen auch vertragsbestandteil geworden. wenn er jetzt einfach die schlösser austauscht entsteht gleichzeitig ein mangel der mietsache, da sie sich nicht mehr zum vertragsgemäßen gebrauch eignet. alleine deswegen kannst du schadenersatz verlangen [§§536a I, 536 I BGB] allein die sache, dass du bei einem brand nicht mehr über die terasse aus dem haus kommst ist fahrlässig... es ist leider immer besser, ein gutes verhältnis zum mieter zu haben, deshalb versuch mal mit ihm zu reden damit du vllt doch noch einen schlüssel bekommst. dein rad hat vielleicht auch wo anders platz.

saem1705 
Fragesteller
 17.06.2013, 13:57

mit meinem vermieter habe ich leider ständig ärger. erst am wochenende habe ich einen brief geschrieben und ihm dazu aufgefort sachmängel zu beheben sonst mietminderung. also demnach: reden bringt da nichts. schon sehr sehr (zu) oft probiert!

bwhoch2  18.06.2013, 08:49

Damit ist der Weg über das Treppenhaus nicht automatisch mit gemietet. Es muss lediglich der Zugang zur Terrasse, in diesem Fall über die Wohnung, sichergestellt sein.

ninimaus  18.06.2013, 21:34
@bwhoch2

aber natürlich. das treppenhaus gehört zur mietsache dazu.. das steht aber allen zur verfügung, die im haus eingemietet sind. ist quasi ein gemeinschaftsraum.

Du hast kein Anrecht auf den Weg über das Treppenhaus. Das müßte im Mietvertrag ausdrücklich stehen oder der Weg bzw. die Tür ist ausdrücklich als Fluchtweg / Notausgang gekennzeichnet.

Im Brandfall kommst Du von Deiner Wohnung aus entweder ins Treppenhaus oder auf die Terrasse. Wie weit sind denn die 3 Meter Mauern vom Haus entfernt? Falls Du Angst hast, evt. hilflos hinter den Mauern eingesperrt zu sein, kauf Dir doch eine Leiter, die hoch genug ist und halte sie auf der Terrrasse bereit. (3,55 bei Amazon 62,82 / Sonderangebot).

Von jeder Nutzungseinheit muss es zwei voneinander unabhängige Rettungswege geben. Das muss für den ersten Rettungsweg eine notwendige Treppe sein. Der zweite Rettungsweg kann über Gerät der Feuerwehr führen.

Wenn du aus deiner Wohnung also ins Treppenhaus kommst und es ein anleiterbares Fenster (notfalls auch mittels tragbarer Leitern) gibt ist dem Brandschutz in der Frage also erst mal Genüge getan. Dem Vermieter also mit dem Brandschutz kommen dürfte vermutlich schwer werden. Für eine abschließende Beurteilung müsste man aber die Örtlichkeiten im Detail kennen.

Also, ein Treppenhaus ist ja meist auch der Fluchtweg und wenn die Türen verschlossen sind, gibt es ggf. natürlich Ärger und auch heftigste Schadenersatzforderungen, wenn denn die Bewohner oder Besucher nicht rauskönnen. Zumindest die Haustür muß also zwingend unverschlossen sein und dies zu jeder Zeit. Dein Mietbereich wird durch das Abschließen von einem unberechtigten Zugang der anderen Bewohner geschützt und deshalb halte ich so eine "Sperre" für sinnvoll. Du selbst kommst ja unbehelligt in deine Wohnung zurück.

Bei Privathäuser gibt es das nicht.

saem1705 
Fragesteller
 17.06.2013, 12:54

aber die vermieter sind doch auch verplfichtet rauchmelder anzubringen??!!

Nomex64  17.06.2013, 13:02

Schau mal in die BauO deines Bundeslandes, er wäre mir neu das Privathäuser von den Brandschutzbestimmungen ausgenommen sind.