Brandfleck im Teppich > Hotel > Versicherung ja oder nein?

6 Antworten

Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung. Die werden die Ansprüche prüfen. Wenn die Ansprüche berechtigt sind, sollte die Versicherung eigentlich zahlen. Ansonsten wehrt die Versicherung für dich auch die unberechtigten Ansprüche ab.

Erstmal kommt es darauf an welche Versicherung Sie haben. In diesem Falle kann Ihnen nur die Privathaftpflichtversicherung helfen.

Es kommt dann noch darauf an, wer das Zimmer gemietet hat. Wenn Sie selber der Mieter sind, ist es wichtig ob Sie in Ihrem Vertrag sog. Mietsachschäden in Hotels mitversichert haben. Ein kurzes Telefonat mit der Versichungsgesellschaft oder ein Blick in die Bedingungen sollten hier schon helfen.

Ist Ihr Arbeitgeber der Mieter des Zimmers, muss dieser auch erstmal für den Schaden aufkommen und kann die Kosten Ihnen dann in Rechnung stellen. Hierbei handelt es sich dann auch nicht um einen Mietsachschaden.

Je nachdem wie groß die Brandlöcher waren, kann hier schon eine gewisse Schadenssumme zusammenkommen wenn eine Firma Teile des Teppichbodens austauschen muss.

Wichtig ist auch das eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert des Schaden ersetzt. Auch im Sinne des Hotels sollte deren Inhalts- oder immobilienversicherung erstmal für den Schaden aufkommen, da hier eine höhere Neuwertentschädigung zu erwarten ist. Der Inhalts- oder Immobilienversicherer kann dann die Kosten wieder von der Privathaftpflichtversicherung einfordern.

Wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung etwas Ahnung hat, wird sie das Hotel auch darauf aufmerksam machen.

Hallo Neino07,

wenn ich das richtig verstanden habe warst Du mit deiner Firma unterwegs (Weihnachtsfeier, Fortbildung, etc.)

Da der Schaden während der Ausübung deiner Arbeitszeit passiert ist. (selbst wenn es nach Seminarende passierte … oder was ihr auch dort gemacht habt) haftet dein Arbeitgeber für dich (außer grobfahrlässige und Vorsätzliche Handlungen…Arbeitgeberrisiko)

Du solltest also deinen Arbeitgeber darüber informieren (sofern er es noch nicht weiss)…

PS: wundere dich nicht, falls Du eine Regressforderung von der Wohngebäudeversicherung des Hotels bekommst.)

Das ist ein Privathaftpflichtschaden. Allerdings wenn die Firma für euch die Hotelrechnung zusammen bezahlt, kann die private Haftpflicht auf die Betriebshaftpflicht der Firma verweisen.

Geschah das während der Arbeitszeit (Fortbildung, Montage,...) dann läuft das über die Betriebshaftpflichtversicherung deines Arbeitgebers. Der dabei wohl vereinbarte Selbstbehalt (mit Arbeitgeber abklären wie hoch der ist) ist von dir dann privat zu tragen.

Geschah das während deiner Freizeit, dann läuft das über deine Privathaftpflichtversicherung.

Reguliert wird übrigends nur der aktuelle Zeitwert. Der verursachte Schaden kann dann auch nicht höher sein und du musst dann auch nicht mehr bezahlen. Wie hoch der Schaden dann tatsächlich ist wird ein Gutachter ermitteln.

Schaltet das Hotel eine vorhandene Inventar- oder Gebäudeversicherung ein, dann kann diese evtl. auch nach Neuwert regulieren. Hier kann diese Versicherung dann bei dir oder deinem Arbeitgeber (hier kommts wieder drauf an, ob Arbeitszeit oder nicht) Regressansprüche stellen. Diese Ansprüche werden dann auch über die jeweilige Haftpflichtversicherung reguliert. Etwaige Differenzen sind dann wieder privat zu tragen.