Blitzer, Schild, Tempo?

3 Antworten

Eine von Sobisch in DAR 1/2010 veröffentlichte Auswertung aktueller Richtlinien der Bundesländer ergibt hinsichtlich des vorgeschriebenen Messabstands folgendes Bild:

  • Berlin: 75 m vor und nach Verkehrsschildern, welche eine Geschwindigkeitsänderung anzeigen; vor und nach Ortschildern gelten 150 m
  • Hessen: 100 m
  • Rheinland-Pfalz: 100 m
  • Sachsen-Anhalt: 100 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: üblicherweise 100 m; auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 250 m
  • Baden-Württemberg: 150 m
  • Brandenburg: 150 m
  • Bremen: 150 m
  • Niedersachsen: 150 m
  • Schleswig-Holstein: 150 m
  • Sachsen: 150 m
  • Bayern: grundsätzlich 200 m
  • Thüringen: 200 m
  • Hamburg: kein Mindestabstand vorgegeben
  • Nordrhein-Westfalen: kein Mindestabstand vorgegeben
  • Saarland: kein Mindestabstand vorgegeben

In den Bundesländern, in denen keine Mindestabstände vorgegeben sind, heißt dies nicht, dass dort wahllos geblitzt werden darf. Es ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, ob eine Messung verwertbar ist oder nicht. Es muss demnach beachtet werden, dass jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit so einzurichten hat, dass bereits mit dem Passieren des Verkehrsschilds die durch das Verkehrsschild vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten werden kann. Dass dann die Verkehrsschilder auch für den Verkehrsteilnehmer gut sichtbar angebracht sein müssen, versteht sich von selbst. Ohne sichtbare Schilder kann der Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit nicht anpassen, da grundsätzlich gilt, dass Schilder mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden können müssen.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/muessen-blitzer-eigentlich-einen-gewissen-abstand-zu-schildern-einhalten_117013.html

Woher ich das weiß:Recherche
yamjet 
Fragesteller
 26.09.2018, 16:46

Ich danke dir😉

theCapsicum  26.09.2018, 16:54
@yamjet

Das ist übrigens kein Rechtsanspruch, sondern nur eine Arbeitsanweisung an die Beamten in derer es keine Diskussion um gute Wahrnehmbarkeit gibt.

Nach StVO gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung vom Schild an. Eventuelle weitergehende Regelungen der Länder sind eher als ein Entgegenkommen an die Verkehrsteilnehmer zu verstehen. Einklagbar sind sie nicht, denn in anderen Fällen (da ging es um abweichende Parkregelungen einiger Gemeinden) wurde schon höchstrichterlich entschieden, dass die StVO den Straßenverkehr rechtlich abschließend regelt und keine weiteren regionalen Regelungen zulässig sind.

Dürfte man dort Blitzer, direkt am 70er oder 50er Schild?

Im Prinzip ja, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung ja beim Schild beginnt und nicht irgendwo dahinter. Und das Schild sollte man ja auf ausreichende Entfernung schon erkennen können.

Eine gesetzliche Einschränkung gibt es also nicht - wohl aber Richtlinien. Die sind aber von Bundesland zu Bundesland nicht immer gleich.