Blaulicht-LEDs in´s Fahrzeug einbauen
Hallo Zusammen,
will mir kleine LED-Blaulichter in´s Fahrzeug einbauen. Nun gleich für alle die natürlich in der Öffentlichkeit nicht benutzen, außerdem werden sie so eingebaut unter der Niere das es niemand sieht wenn ich damit auf der Öffentlichen Straße fahre. Zweck ist einfach nur "Just for Fun" wenn ich abgelegen von der Öffentlichkeit bin für Videos. Muss ich das jemanden melden oder so? Ist es überhaupt erlaubt ausgeschalten und nicht sichtbar mitzuführen angeschlossen am Fahrzeug?
Gruß
5 Antworten
Leute die alte Feuerwehrautos kaufen dürfen auch mit Blaulicht rumfahren, sie müssen nur eine Abdeckung auf das Blaulicht machen das sie nicht sichtbar sind, dass wäre bei mir auch der Fall!
Die Gesetzeslage dazu:
§ 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
und:
§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
Dein Fahrzeug darfst Du grundsätzlich nicht mit einem blauen Blinklicht ausrüsten. Du würdest damit gegen die oben genannten Paragrafen verstoßen, das führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Weil die dann unter andere Richtlinien fallen, Stichwort Oldtimer.
Sollte erlaubt sein, darfst es halt nur nicht während der fahrt an haben, aber ich würde nochmal beim tüv nachfragen.
Soweit ich weiß ist es verboten ... meine Mum musste beim TÜV zeigen dass sie die Lichter komplett ausgebaut hat ... Deutschland = LW eben -.-
nein allein der anbau ist nicht erlaubt
Warum fahren dann Leuten mit alten Feuerwehrfahrzeugen rum? Die haben auch ein Blaulicht drauf nur abgedeckt mit einer Socke oder so?