Blanko Heil und Kostenplan?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das klingt vielleicht ein wenig seltsam aber das Verhalten der Praxis ist in Ordnung. Man hätte es allerdings erläutern sollen. Das Wiedereinsetzen einer Brücke ist eine prothetische Leistung und die muß auf einem Heil-und Kostenplan beantragt und genehmigt werden. Auch fällt hierbei der übliche Eigenanteil an (je nach Bonusheft etc.). Blanko unterschrieben haben Sie im Grunde gar nichts. Falls Sie gelesen haben, was Sie unterschrieben haben, dann haben Sie lediglich erklärt, daß Sie bei der betreffenden Krankenkasse versichert sind, aufgeklärt wurden und mit der Behandlung einverstanden sind. Da eine solche Leistung von den Krankenkassen immer genehmigt wird, ist es durchaus üblich die Brücke erst einzusetzen und danach den Antrag abzusenden. Insofern hat die Sprechstundenhilfe recht. Als Patient hat man damit wenig zu tun. Allerdings wäre es angebracht gewesen, Sie auf den Eigenanteil (gesetzliche Regelung!) hinzuweisen. Aber ich kann mir niemanden vorstellen, der wegen des Eigenanteils auf das Wiedereinsetzen der Brücke verzichtet hätte!

Das ist sicher nicht sehr seriös. Ich würde 1. nichts blanco unterschreiben und auf jeden fall auf einen Kostenvoranschlag bestehen. 2. Würde ich den Zahnarzt wechseln

BRatung  05.04.2014, 08:51

Sehe ich genauso. Blankounterschrift ist völlig undiskutabel da stehen dem Zahnarzt andere und korrekte Lösungen zur Verfügung.