Bitte Mietrichtwerte vom Jobcenter erklären?

9 Antworten

Also da du alleine bist musst du die erste Spalte berücksichtigen.
Heißt du hast nur einen Anspruch auf eine 50qm Wohnung, Das Jobcenter würde auch nur eine Miete von 459,-€ warm zahlen. Nun zu deiner Frage was das mit den exkl heiz und ww kosten soll.
Die Nebenkosten oder auch betriebskosten genannten unterscheiden sich.
Es gibt die kalten Betriebskosten und die warmen Betriebskosten. Das kannst du dir sicherlich selbst erklären was das heißt.

Betriebskosten sind zB Hausmeisteservice, Müll, Wartungen usw.
Wenn man das umrechnet kommt man auf einen ca, Wert von 470-480€ die deine Wohnung kosten sollte in Monat

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
alleinigesleben 
Fragesteller
 08.02.2019, 20:36

Was ist wenn die Wohnung 50qm überschreitet aber nicht den Preis? Also unter 459€ liegt? Anscheinend habe ich so eine gefunden.

reinhold06  08.02.2019, 20:37
@alleinigesleben

Gute Frage, aber wenn es bestimmte Grenzen und Regelungen gibt muss man diese auch einhalten sonst bräuchte man keine Grenzen festlegen

wilees  08.02.2019, 20:47
@alleinigesleben

U.U. schwierig - Einzelfllentscheidung - denn mit den Mehrquadratmetern steigen auch die Nebenkosten, da ein erhebleicher Teil davon per Quadratmeter und nicht per Personenzahl umgelegt wird.

wilees  08.02.2019, 20:48
@wilees

sorry - für den Fehlerteufel - grrrr....

Kaltmiete plus Nebenkosten wie Müllabfur gehören zur Obergrenze .

Die Heizkosten sind extra berechnet ..

Es steht doch da, zu diesem max.angemessenen Betrag kommt dann noch der Betrag für Heizkosten / erwärmen Wasser dazu, diese Kosten gehören zur KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und werden bei Angemessenheit, Bedarf und Anspruch voll übernommen.

Selber musst du nur deinen monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlen.

Tja - die Frage stellt sich eh derzeit noch nicht - denn Du bist noch U25. Und anschließend wird Dir das JC mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Deinen Wunsch das Abitur ( auf Staatskosten ) nachzuholen - sprich in Tageform - verweigern. ( In Deiner Freizeit darfst Du dies gerne in Abendform machen )

Zu Deinem Infoblatt -- KdU : zu den bewilligungsfähigen Kosten für eine Wohnung für ein Person - bis 50 m² / 459 Eru werden zusätzlich noch Heizungskosten + Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung ( Betrag X = ?? ) bezahlt.

alleinigesleben 
Fragesteller
 08.02.2019, 20:31

Also ich war bereits beim Jobcenter da es bei meiner jetzigen Wohnsituation zu Gewaltausbrüchen gegenüber mir kam haben sie auch Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, also denke ich, dass es genehmigt wird. Ich kann mich nicht erinnern ob ich erwähnt habe, dass ich meine SDchule nachholen wollte.

wilees  08.02.2019, 20:45
@alleinigesleben
dass ich gerne ausziehen möchte jedoch keine Arbeit habe und mein Abitur nachholen möchte.
Dann gebe ich Dir einige kleine Tipps - starte jetzt schon einmal einen Rundruf - im Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis zum Thema - wer kann etwas zur Ersteinrichtung (m)einer Wohnung beisteuern? Schaue Dich in Sozialkaufhäusern der Stadt ( https://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=d%C3%BCsseldorf+sozialkaufh%C3%A4user&npsic=0&rflfq=1&rlha=0&rllag=51215345,6782688,1976&tbm=lcl&ved=2ahUKEwjNxbW78azgAhWJEiwKHY4yDlYQjGp6BAgEEDs&tbs=lrf:!2m1!1e2!2m1!1e3!3sIAE,lf:1,lf_ui:10&rldoc=1#rlfi=hd:;si:;mv:!1m2!1d51.37160311132232!2d7.416247695117136!2m2!1d51.01832769568367!2d6.386279433398386!4m2!1d51.19530399198831!2d6.901263564257761!5i11)
um, Sperrmüll, Ebay-Kleinanzeigen zu verschenken etc., denn das was Du als Betrag für eine Erstausstattung bekommen wirst, wird nicht allzu hoch sein.
alleinigesleben 
Fragesteller
 08.02.2019, 20:50
@wilees

ah danke! Habe überlegt in eine bereits vormöblierte Wohnung zu ziehen falls ich eine in der Preis-range finde

wilees  08.02.2019, 20:58
@alleinigesleben

Wenn Dir Dein Auszug jetzt bewilligt wird, so hast Du auch Anspruch auf eine Erstausstattung - also vergiss das mit irgendwelchen teilmöblierten Wohnungen. Wichtig ist erst einmal eine Wohnung mit einer Mindestausstattung! in der Küche - sprich Herd und Spüle und möglichst einem vorhandenen Waschmaschinenanschluß - alles andere kann man nach und nach improvisieren.

Ach ja - und bitte nicht vergessen ! - gleich zu Beginn - beim Einzug einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen - Formular und Bestätigung bekommst Du vom JC.

Unter anderem sind auf jeder Immobilien-Webseite die Mietpreise inkl. Heiz- u. Wasserkosten angegeben

Das stimmt nicht. Es wird immer die Kaltmiete und die Nebenkosten angegeben. Das JC übernimmt auch Warmwasserkosten. Die sind in den Beträgen in der Tabelle nicht eingerechnet, ebenso wie die Heizkosten.

Weitere Nebenkosten sind z.B. Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Abfallentsorgung etc.