Bis wann bekomme ich noch Waisenrente und Kindergeld?

4 Antworten

Hallo Neo1999,

da hilft dir doch die DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) gerne weiter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

wie z.B.: Bezugsdauer einer Waisenrente

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet oder
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.

Beim Kindergeldanspruch gilt die Altersgrenze bis längstens zum 25. Lebensjahr: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

wie z.B.: Kind befindet sich in Ausbildung/Studium

Damit ein Kind, das sich in der Berufsausbildung oder im Studium befindet, in der Altersphase  zwischen 18 und 25 Kindergeld erhält, muss die Ausbildung bzw. das Studium zielführend für den späteren Beruf sein.
Die Kindergeldzahlung erlischt bei Ausbildung oder Studium spätestens in dem Monat, in dem das offizielle Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt wird – auch wenn der Ausbildungsvertrag diesen Zeitpunkt überdauert oder das Kind noch immer als Student immatrikuliert ist.
Ausführlichere Informationen zum Thema – vor allem zur Differenzierung von Erst- und Zweitausbildung – gibt es unter Kindergeld in Ausbildung.

Gruß siola55

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann Kindergeld bis zur Vollendung des 25 und die Waisenrente bis max.bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres.

Halbwaisenrente weiß ich nicht, aber Kindergeld bis 25, solange Du eine Ausbildung (Studium) machst, und in Ausnahmefällen auch bis 27, wenn Du bei der Bundeswehr warst, oder ein freiwilliges soziales Jahr o.ä. gemacht hast.