Bin ich Polizeidienstuntauglich?
Hallo zusammen,
ich habe vor mich demnächst bei der Landespolizei und bei der Bundespolizei zu bewerben. Allerdings habe ich eine Zehenfehlstellung an einem meiner Zehen. Das macht mir keinerlei Probleme, Schmerzen etc. Ich mache auch schon etliche Jahre Kampfsport und Leichtathletik und habe keinerlei Beschwerden.
Kann es sein dass der Polizeiarzt mich deswegen für untauglich erklärt?
5 Antworten
Ich gehe nicht davon aus. Allerdings kannst Du das bereits VOR Deiner Bewerbung mit dem Polizeiarzt abklären. Spart beiden Seiten u.U. Aufwand.
Wenn es dich nicht körperlich oder sonst wie beeinträchtigt, dürfte es kein Problem sein.
Das spielt leider überhaupt keine Rolle.
Auch ein Asthmatiker oder jemand mit Schilddrüsenproblemen oder meinetwegen auch jemand mit Defizit in Logik und Sprachverständnis oder Einer, der zu klein ist oder einfach 20 sek. zu langsam läuft, ist überzeugt, KEINERLEI BEEINTRÄCHTIGUNGEN zu haben.
Auf das eigene Empfinden kommt es aber nicht an.
Gruß S.
nein da es nur ein kosmetischer eingriff wäre gäbe es hier auch keine probleme
ich habe zahn gelesen sorry, in diesem fall kommt es mit sicherheit auf den grad der fehlstellung an.
Zehenfehlstellung ist ein dehnbarer Begriff. Das kann man so nicht beurteilen.
Gruß S.
Ich meine deswegen nicht :)