bin ich dazu verpflichtet die kinder beim Vater abzuholen und zurück bringen?

3 Antworten

Ciao :-)

Wie weit entfernt lebst du denn?

Mein Ex und ich hatten die private Vereinbarung, dass wir uns auf halber Strecke treffen. Bei uns waren es jeweils 40 km. Grundsätzlich hätte mein Ex sich allein um die Fahrt kümmern müssen, das hab ich freiwillig gemacht.

Wenn er das nicht will, dann kannst du nichts machen.

So sieht die Gesetzeslage aus:

Grundsätzlich muss derjenige, der ein Umgangsrecht hat, das Kind selbst
abholen und danach wieder zurückbringen. Der sorgeberechtigte
Elternteil, bei dem der umgangsberechtigte Elternteil das Kind abholt,
ist verpflichtet, das Kind rechtzeitig vorzubereiten (Koffer packen,
Anziehen usw.).

Es sollten feste Abholzeiten vereinbart werden, um potenzielle Streitigkeiten zwischen den Eltern zu vermeiden.

Die Kosten für das Holen und Bringen muss der umgangsberechtigte
Elternteil tragen. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich
lebt, braucht sich an den Kosten grundsätzlich nicht zu beteiligen. Nur
bei sehr großer räumlicher Distanz (zum Beispiel München-Berlin), kann
vom sorgeberechtigten Elternteil verlangt werden, das Kind zum Bahnhof,
zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt mit dem Auto zu bringen.

Wie weit entfernt lebst du denn?

Mein Ex und ich hatten die private Vereinbarung, dass wir uns auf halber Strecke treffen. Bei uns waren es jeweils 40 km.

Ja in der regel ist es so, du musst die Kinder abholen und wieder bringen.

da gibts auch keine diskussion: der umgangsberechtigte elternteil, also du, holt und bringt die kinder. weiterhin trägst du allein die kosten dafür. wie du das machst ist dein problem. du willst die kinder zu dir holen und sie sehen, dann mach dir einen kopf wie du das machst.

das sorgerecht spielt dabei überhaupt keine rolle.