Bildrechte für Foren

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Nur weil Google das Bild anzeigt, heißt das nicht dass du es verwenden darfst. 99,9% aller Bilder sind nicht für die private/gewerbliche Nutzung frei gegeben. Du darfst die nicht einfach kopieren und wo anders einstellen oder nachbearbeiten. Google zeigt nur Informationen. Wenn du in den Sucheinstellungen mal gezielt die Lizenz anpasst, wirst du sehen was dann noch übrig bleibt. Ein Bild einfach zu kopieren und an anderer Stelle ohne Zustimmung zu veröffentlichen, kann spielend auf mehrere hundert bis tausend Euro verklagt werden. Und glaub mir: Die Rechteinhaber bekommen vor Gericht ihr Recht zugesprochen.

  2. Bei YouTube ist die Rechtslage anders geregelt. Die Videos kommen nicht von irgendwoher aus dem Netz, sondern werden bewusst auf YouTube eingestellt. Die Inhaber der Videos wissen das und genehmigen das ausdrücklich. YouTube sorgt dafür dass Videos die dem nicht entsprechend gesperrt oder gelöscht werden.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 11:49

und was ist, wenn ich Google-Suche verlinke, was die Suchergebnisse dann anzeigt?

Limearts  04.12.2012, 11:51
@Shylenn

Wenn du nur das Suchergebnis oder die Seite verlinkst kein Problem. Wenn du das Bild selbst anzeigst, so dass man die Seite nicht aufrufen braucht, ist es nicht okay.

Hanskrampf  04.12.2012, 11:52
@Shylenn

Damit verlinkst du ja die Suchanfrage, die Bilder werden nicht ungefragt auf andere Seiten kopiert. Du leitest auf Google weiter, Google leitet auf die betreffende Website weiter. Das dürftest du also.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 11:53
@Limearts

Kann ich denn, wenn verschiedene Dinge gefunden wurden, einen Screen machen und einen Kreis um das Bild, worum es geht? Das würde ja auch nur eine Google Suchanzeige zeigen.

Limearts  04.12.2012, 11:54
@Shylenn

Nein. Das wäre noch immer eine ungenehmigte Kopie des Werkes.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 11:57
@Limearts

Aber mit dem Screen bin doch ich dann der Fotograf, der den Screen gemacht hat? Was wäre, wenn ich meinen Screen plus die Suche einstelle, sodass man das Bild anhand des Links weiterverfolgen kann?

Limearts  04.12.2012, 12:03
@Shylenn

Nein. Du fotografierst immer noch das Werk ohne eine Erlaubnis dafür zu besitzen. Auch wenn du dieses entfremden würdest, wäre das Recht am Bild noch immer gegeben, so lange man das Original erkennen kann.

Du darfst auf die Seite des Künstlers verweisen, du darfst auch auf die Seite verlinken auf der das Bild angezeigt wird. Aber alles was darüber hinaus geht und sei es auch nur der direkte Link auf das Bild ohne Einbettung, ist streng genommen strafbar. Versuch in deinem eigenen Interesse gar nicht erst daran herum zu tricksen. Wie gesagt: Richter entscheiden zu Gunsten der Rechteinhaber, und das ist der Künstler und nicht du, und selbst das popeligste Bild kostet leicht 400 Euro aufwärts wenn es über den Rechtsweg geht. Drum: Hol dir die Erlaubnis, oder verlinke auf die Seite.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 12:06
@Limearts

pfffffff... das ist ja bescheuert. Also nicht einmal, wenn ich den Screen bearbeiten würde und ihn nur verschwommen anzeigen lassen würde, sodass der, der den Link zur Suche erhält, weiß, welches Bild gemeint ist, das Original von Google aber verschwommen betrachten muss und die Schärfe erst kommt, wenn er dem Link folgt, selbst das geht nicht? Ich würde es ja unkenntlich machen und nur so weit anzeigen, dass der der danach sucht anhand der Farben und der Verschwommenheit nur zuordnen könnte, welches Bild von den x Bildern gemeint ist... Auch das zählt nicht?

Hanskrampf  04.12.2012, 12:19
@Shylenn

Wo liegt das Problem, einfach auf die Seite mit dem Bild zu verweisen?

Shylenn 
Fragesteller
 06.12.2012, 15:57
@Hanskrampf

Dass es keine kleine Vorschauansicht gibt, das ist das Problem. Wenn man 5 Bilder einstellt, um zu erklären was man beschreiben will, ist es wesentlich einfacher für die Leser, sich einfach die kleinen Vorschaubildchen anzusehen, als jeden Link anzuklicken.

Aus all dem was du vorbringst lassen sich generell und grundsätzlich keine Nutzungsrechte ableiten, die Löschung geschieht also zurecht.

Wenn an einem Werk nichts zu einer Verwendung gekennzeichnet ist, dann gelten nun mal die Grundregeln - keine Verwendung ohne eine ausdrückliche Erlaubnis.

Unproblematisch wäre ein reiner Textlink zu der Seite wo das Bild zu finden ist - eine Einbindung dagegen über einen "img-Tag" ist schon problematisch, da man sich das Werk so " zueigen macht " ebenso wenn man es bewusst auf einen anderen Webspace läd

  1. kann der Forenbetreiber löschen was er will, er hat Hausrecht und 2. kannst du nicht Bilder kopieren, an denen du keine Rechte besitzt. eigentlich schütz der Forenbetreiber dich und sein Forum vor Rechtsfolgen.
  1. Google findet nur Bilder, das heißt nicht, dass du diese einfach benutzen darfst, wie es dir passt.

  2. Auch wenn nirgends etwas zu den Bildrechten steht, kannst du das Bild nicht einfach nutzen, du hast nämlich kein Nutzungsrecht.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 11:46

wie ermittele ich denn den, der die Bildrechte hat, um ihn zu fragen und wieso ist es mein Problem, wenn der fotograf seine Bilder nicht markiert?

Limearts  04.12.2012, 11:50
@Shylenn

Der Fotograf hat automatisch die Rechte an seinem Bild und nicht die Verpflichtung sie zu kennzeichnen. Wenn du dir ein Gemälde anfertigst und in dein Wohnzimmer hängst, wirst du auch nicht begeistert sein, wenn Jemand in dein Wohnzimmer spaziert und das Bild ungefragt auf den Kopierer legt, um es in der nächsten Galerie auszustellen ohne Erlaubnis oder Erwähnung wo er es her hat.

Hanskrampf  04.12.2012, 11:50
@Shylenn

Kontaktiere den Seitenbetreiber, auf dessen Seite das Bild verwendet wird (und das ist nicht Google) und bitte ihn um Erlaubnis, das Bild für den und den Zweck nutzen zu dürfen.

In Deutschland gibt es eben nunmal das Urheberrecht, das automatisch greift ohne dass es ausgezeichnet werden muss. Willst du ein Bild nutzen, unterliegt es dir, zu prüfen, ob und wie du darfst.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 11:55
@Limearts

Dann vervielfältigt er es ja. Würde er ein Bild vom Bild machen und das Original bleibt wo es ist, kann man nichts dagegen tun oder?

Hanskrampf  04.12.2012, 11:58
@Shylenn

Doch. Bilder von urheberrechtlich geschützten Werken dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung des Urhebers des Bildinhaltes genutzt werden. Dabei gibts natürlich Ausnahmen, wie etwa eine Steinskulptur, die öffentlich zugänglich und dauerhaft ausgestellt ist.

Deswegen ist übrigens in den meisten Museen und Ausstellungen das fotografieren verboten.

Shylenn 
Fragesteller
 04.12.2012, 12:00
@Hanskrampf

also habe ich mich strafbar gemacht, als ich vor dem Berliner Theater das Tanz der Vampire Banner fotografiert habe?

Hanskrampf  04.12.2012, 12:06
@Shylenn

Nein, das Foto an sich ist nicht strafbar. Du darfst es aber nicht kommerziell nutzen.

madquad  04.12.2012, 13:47
@Shylenn

Du solltest dich dringend

a. mit dem Internetrecht

b. dem Urheberrecht

vertraut machen. Kein Fotograf ist verpflichtet Angaben zum Bild für Dich zu hinterlassen. Weiterhin kann es vielleicht auch sein, dass der Urheber nicht möchte dass seine Bilder kreuz und quer von fremden Menschen verlinkt werden,.

Google ist kein Selbstbedienungsladen. Nur weil die Bilder dort angezeigt werden hast Du nicht das Recht diese für Deine Zwecke zu verwenden. Sei froh dass Du über die Urheberrechtsverletzung informiert wurdest. Andernfalls können saftige Kosten für Dich entstehen. Abmahnung, Linzenz . und Schadensersatzansprüche.

Vermutlich latschst Du auch nicht einfach in ein Geschäft und nimmst einfach eine Hose mit, weil die da einfach so rum gelegen ist.

Wenn das so in den Nutzungsbedigungen des Forums steht, ist das wohl so. Ich nehme an, du hast diese gelesen, bevor du dich da angemeldet hast.

Welche Inhalte verlinkt werden dürfen, liegt im Ermessungsrahmen des Forenbetreibers.