Bild auf Deckblatt einer Facharbeit?

1 Antwort

Ob auf deine Facharbeit vorne ein Bild gehört oder nicht kann ich dir nicht beantworten - wenn ja hätte der Quellnachweis dort nichts zu suchen und gehört ins Bildverzeichnis, was ja normalerweise gut sichtbar direkt an das Werk gehört.

Wenn die Facharbeit für den Schul- und Unterrichtsgebrauch ist - ausgenommen gewerbliche Einrichtungen - so ist das durch § 46 Abs.1 Satz 1 UrhG gedeckt, alles andere außer dem Zitat wäre erlaubnispflichtig durch den Rechteinhaber.