bilanzierung: wertuntergrenze oder wertobergrenze?

3 Antworten

Auf jeden Fall bist Du an die Bilanzierungsvorschriften gebunden. Wenn Du den höchsten Überschuss möchtest bietet sich an die Vorschriften nach IAS zu nutzen.

ich mein bei den Herstellungskosten. Die einzelnen bestandteile nach HGB bzw. STB. (http://de.wikipedia.org/wiki/Herstellungskosten)

Bei der WOG zB werden ja mehrere kostenbestandteile mit einbezogen, d.h. der Jahresüberschuss würde rein nach dem absoluten Betrag kleiner sein als wenn ich die WUG nehmen würde. JÜ-maximierung bedeutet doch dass ich einen möglichst hohen betrag haben will oder? der wäre doch bei der WUG größer als bei der WOG?

hoffe dass jmd versteht was ich mein..:)

wfwbinder  01.02.2009, 16:47

Den Höchstmöglichen Gewinn erreichst Du, wenn du bei den Herstellungskosten die Kosten, für die Aktivierungsfreiheit besteht, eben auch aktiviertst, als bei den Fertigungsgemeinkosten de Verwaltungskosten mit einbeziehst.

Ebenso bei den Materialgemeinskosten. Steht ja in dem von Dir ziteirten Artikel drin.

Nur Du mußt natürlich sehen, dass der hohe WGEwinnausweis neben dem positiven Bild auch eine höhere Steuerlast nach sich zieht.

wenn du von wertobergrenze sprichst ... meinst du dann zB von gekauften Gebäuden? Dann muss man die Wertobergrenze nehmen, weil man es ja gekauft hat - Geld ausgegeben hat - Aufwendungen also. Und damit ist der Jahresüberschuss maximiert.. damit rechnest du dich ärmer... und das ist besser (steuer und sowas)