BF17 Muss die Begleitperson nur denn Führerschein oder Ausweis und Führerschein mitführen?
Guten Abend,
Ich habe gestern meine Praktische Prüfung für das Begleitete Fahren bestanden. Sind danach noch zur Versicherung gefahren und haben mich dort mit eintragen lassen als Fahrer.
Und dann ist meine Mutter mit mir noch am gleichen Tag los gefahren. Meine Mutter fragte mich vor der Abfahrt ob sie nur ihren Ausweis oder Führerschein oder beides mit nehmen soll.
Ich habe gesagt das sie beides mit nehmen soll. Kann sein das dieses mal im Theorie Unterricht angesprochen wurde wahr mir da nicht mehr so sicher.
Ich muss ja auf jeden Fall meinen "Führerschein" bzw die Prüfbescheinigung und meinen Ausweis mitführen.
Falls wir angehalten werden von der Polizei. Muss ich denn doch meine Prüfbescheinigung, Ausweis, Fahrzeugpapier und denn Führerschein meiner Begleitperson geben richtig?
Lg Jan.
5 Antworten
Den eigenen Ausweis sollte man so oder so immer dabei haben.
Allerdings musst du, soweit ich weiß, nur einen Ausweis/Pass mit deinem BF17-Zettel mitführen, weil auf besagtem Zettel kein Bild von dir ist. Auf dem richtigen Führerschein bist du ja in voller Pracht zu sehen, müsstest folglich also keinen Ausweis dabei haben. Kenne mich da rechtlich aber nicht ganz aus, also keine Hand ins Feuer.
Sie muss ihren Führerschein dabei haben. Das reicht.
Hey,
Deine Mutter muss natürlich beide dabei haben.
Ich würde mal sagen, deine Mutter muss ihren Führerschein mitführen. Sollte die als Begleitperson eingetragen sein, aber wegen was auch immer ihren Lappen abgeben müssen... Dann kann sie ja keine Begleitperson mehr sein, oder? Von daher sollte der Führerschein ausreichend sein.
Deine Mutter muß sich ausweisen können, mit nem Lichtbildausweis, idealerweise, ihnem Führerschein